Kirchliche Auslandsanleihen.
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der Begutachtung von Kirchenanleihen befaßt werden soll. Es
dürfte aber schwer sein, solche Richtlinien zu finden.“ Auf eine
Anfrage im preußischen Ministerium für Wissenschaft, Kunst und
Volksbildung wurde dem Verfasser indessen der Bescheid erteilt,
daß dort über die Kirchenanleihen nichts bekannt sei.
Die Gesamthöhe der bisher aufgenommenen Kirchenanleihen
spielt für die Zahlungsbilanz Deutschlands keine Rolle und auch
sachlich Jäßt sich wohl schwerlich etwas gegen sie einwenden, da
sie vor allem für soziale und wohltätige Zwecke, insbesondere für
Errichtung und Erweiterung von Gebäuden, die sozialen oder
wohltätigen Zwecken dienen, aufgenommen sind. Im Gegenteil
wird man den Liebesdienst, den die holländischen Banken hierbei
der deutschen katholischen Kirche durch Vermittlung von An-
leihen erwiesen haben, nur lobend anerkennen können. Es wäre
recht kleinlich, der Aufnahme solcher Anleihen von Staatswegen
Schwierigkeiten in den Weg zu legen, da eine mißbräuchliche Ver-
wendung der Anleihegelder ausgeschlossen ist.
Eine Zusammenstellung der in Holland aufgelegten deutschen
kirchlichen Anleihen gab erstmalig der von F. H. van Lamoen,
's Gravenhage, herausgegebene und von A. C. J. Reelick zu-
sammengestellte „Gids voor R. K. Duitsche Kerkelijke Obligaties‘“.
Vorher hat bereits die „Kroniek van Dr. A. Sternheim“ (Amster-
dam) in ihrer Nummer: vom 1. Januar 1927 eine Zusammen-
stellung versucht, die aber nicht ganz fehlerfrei und noch sehr
lückenhaft ist.
In Tabelle 15 sind Emissionskurswert, Tilgungs- und Zinsen-
betrag sowie Emissionsbank für die einzelnen katholisch-kirch-
lichen Anleihen zusammengestellt. Der Zinsfuß und Emissions-
kurs sowie das Datum der Auflegung und der Fälligkeit ist aus
der chronologischen Übersicht der deutschen Auslandsanleihen
(Anhang Tabelle 1) zu ersehen,
Größere Anleihen sind vom Diözesan-Gesamtsteuerverband
der katholischen Kirche in Bayern sowie für römisch-katholische
kirchliche Wohlfahrtseinrichtungen in Deutschland und vom
Centralausschuß für die Innere Mission der deutschen evangeli-
schen Kirche aufgenommen worden.
Der Diözesan-Gesamtsteuerverband der ka-
tholischen Kirche in Bayern, umfassend die Erz-
bistümer München und Bamberg sowie die Bistümer Augsburg,
Regensburg, Passau, Würzburg, Eichstätt und Speyer, ließ am
15.” Juni 1925 in Höhe von 3 Mill. hfl die erste Serie einer 7 %
vom 1. Juli 1925 datierten 15-MillL-hfl-Anleihe in Holland von der
Spaarne-Bank, Harlem, zu 99 % auflegen. Die Serie wird im
ganzen am 1. Juli 1930 fällig. Sie’ ist bestimmt zum Bau von
Kirchen und kirchlichen Einrichtungen sowie zur Gründung neuer
Kirchengemeinden in Bayern.