Full text : Deutschlands Auslandsanleihen

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Anhang.

der für die Schweiz bestimmten Tranche der “
7% Anleihe des Deutschen Reiches

Ausgabe

lie einen Bestandteil der vorerwähnten großen Deutschen Anleihe bildet.
Diese Tranche beträgt Lstg. 3,000,000 nominal und wird auf Grund
des Subskriptionsresultates zerlegt werden in Obligationen von 100, 500
und 1000 Pfund Sterling und in solche von 1000 Schweizerfranken, Sämtliche
 Titel lauten auf den Inhaber,
Die Verzinsung erfolgt halbjährlich je auf 15. April und 15, Oktober
durch Einlösung der den Titeln beigegebenen Coupons. deren erster am
15, April 1925 fällig wird.
Zins und Kapital sind in der Schweiz zahlbar in Schweizerfranken
für die auf diese Währung lautenden Titel und zum Tageskurs für das
englische Pfund für. die auf Pfund Sterling lautenden Titel. Die eidyenössische
 Couponssteuer ist im voraus entrichtet worden, so daß die Zinsbetreffnisse
 mit den auf den Coupons angegebenen Beträgen netto ausbezahlt
 werden,
Offizielle Zahlstellen sind diejenigen Banken. die auf diesem Prospekt
als Unterzeichner figurieren.
Alle das Anleihen betreffenden Bekanntmachungen sind im Schweizerischen
 Handelsamtsblatt sowie in je einer Zeitung in Zürich, Basel. Genf
und Bern je einmal zu erlassen.

Die unterzeichneten Banken haben die vorbeschriebene Schweizer
Tranche fest übernommen. Davon sind Lstg. 1.500,000 nominal für besondere
 Zwecke bereits ausgeschieden, Die restlichen
Pfund Sterling 1,500,000 nominal .
werden hiemit in der Schweiz zu folgenden Bedingungen zur
öffentlichen Subskription
aufgelegt:
1. Zeichnungen nehmen in der Zeit vom
15. bis 22. Oktober 1924
die am Schlusse des Prospektes genannten Stellen spesenfrei entyegen.
 Dabei haben die Zeichner die Wahl, entweder
a) Titel, die auf 1000 Schweizerfranken, oder
b) Titel, die auf 100, 500 oder 1000 Pfund Sterling
‘'auten, zu subskribieren, ;
Der Emissionspreis beträgt 92% zuzüglich der Stückzinsen vom
(5. Oktober 1924 bis zum Tage der Liberierung.
Vom Ergebnisse der Zuteilung wird den Zeichnern so bald wie möglich
 nach Schluß der Subskription Kenntnis gegeben, Im Falle die
gingegangenen Zeichnungen den aufgelegten Titel-Betrag übersteigen,
 werden sie einer entsprechenden Reduktion unterworfen.
Die zugeteilten Titel sind bis spätestens am 30, November 1924 zu
_.iberieren, Für die in Pfund Sterling ausgestellten Titel hat die
Zahlung des Subskriptionspreises in Schweizerfranken mit Umrechnung
 des Pfund Sterling zum Tageskurs bei der Liberierung zu erfolgen,
 falls die Zeichner nicht vorziehen, Zahlung in Pfund Sterling
zu leisten,
Die Zeichner erhalten gegen ihre Zahlung auf den Inhaber lautende
Interimsscheine, die sobald wie möglich gegen die definitiven Anleihenstitel
 umgetauscht werden, Der eidgenössische Titelstemnpel
wird von der Deutschen Reichsregijerung getragen

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