Full text: Deutschlands Auslandsanleihen

/ 
Beamtenverháltnisse. 
19 
tlie ungünstige Wirthschaftslage Ermässigung der Selbst 
kosten ini Ganzen, nicht bles relativ cl. h. für den einzelnen 
Zug oder ini Verliältniss zur Schnelligkeit etc. der Beförde 
rung, zum obersten Gebot macht. 
Bemerkenswerth sind die besonderen Polizeibeamten der 
Bahnen. Dieselben haben zwar keine weitergehenden als die 
allgemein bahnpolizeilichen Befugnisse, nützen aber doch sehr 
viel, weil ihre ganze Thätigkeit auf Verhütung und Ent 
deckung von Defrauden, Diebstählen u. s. w. gerichtet ist. 
Zur Gewinnung des Verkehrs hat jede Bahn zahlreiche 
Agenten canvasses —, welche indess meist festes Gehalt, 
otwa bis zu 8000 Mark jährlich , keine Tantieme von den 
bOwoiinenen Iransporten erhalten und überhaupt sich mein 
rrn \eihältniss von Beamten befinden. 
Die (lehälter der oberen Beamten sind hoch, und auch 
io dei mittleren, welche an der Spitze eines Controll- 
>eziiks, einer wichtigen Station, eines bedeutenderen 
üreaus etc. stehen, gut ; so steigt ein district auditor 
^uf 5000 7000 Mark. Stationsvorsteher erhalten etwa 
00 5000 Mark, auf sehr grossen Stationen auch wohl 
noch niehr. Dagegen wird das Gros der Beamten verhält- 
' "^^^nässig gering bezahlt, zum Theil sogar positiv niedriger 
n s in Deutschland. Die Stations- und Expeditionsassistenten 
1 lalten 20—40 Mark wöchentlich, die Beamten der Central- 
nieaus, abgesehen von den Büreauchefs, eher noch weniger. 
Gewöhnlich steigern sich die Gehälter mit der Dienst- 
^61 nach einer bestimmten Jahresscala, doch hat Niemand 
Anspruch auf Erhöhung, und dieselbe wird bei man- 
SemaAerlXenstführung nicht g^^/ährt. 
Alt einfacheren Verrichtungen werden Knaben im 
bpV^^ 'fahren ab engagirt, welche geringeren Lohn 
ominen, auch sonst variirt der Satz des ersten Gehalts 
I^ebensalter, in welchem sich der Ein- 
e befindet. Für die in London stationirten Beamten 
2* 
Polizelbcaintc. 
Agenten. 
Dienstcinolu- 
mente.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.