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Deutschlands Auslandsanleihen.
zeitige Kündigung kann nur im Ganzen mit 60tägiger Voranzeige
ab 1. Oktober 1931 zu 102 % erfolgen. Der Erlös beider Anleihen
war für Eisenbahnbau, Bau von Kaianlagen und Aufschließung
von Industriegeländen im Hafengebiet sowie für den Bau: einer
Elbebrücke bestimmt, der Erlös der amerikanischen Anleihen
außerdem für die Rückzahlung der am 1. Mai 1927 fällig ge-
wordenen 5 Mill. $ Schatzanweisungen. Mit Rücksicht auf die
etappenweise erfolgten Einzahlungen lautet der erste Zinsschein
nur auf 2 £ je 100 £. Dieser ist dem zunächst zugeteilten Zwischen-
schein (Provisional Scrip Certificate) beigefügt und am 1. April
1927 fällig gewesen; der erste Zinsschein der endgültigen Obliga-
tionen ist also erst am 1. Oktober 1927 fällig geworden.
Ende Juni 1927 wurde von der Hambros Bank Limited, Lon-
don, eine 6proz. Anleihe von 750000 £ für den Freistaat
Sachsen aufgelegt, die durch halbjährliche Auslosungen in ku-
mulativer Weise ab 1. Juli 1928 getilgt wird. Zum 1. Juli 1932
bis einschließlich 1. Januar 1937 kann die Anleihe zu 102%,
später zu pari mit viermonatiger Voranzeige vorzeitig gekündigt
werden, aber nur im ganzen. Da die Einzahlungen auf die zu-
geteilten Stücke auch bei dieser Anleihe etappenweise erfolgten,
lautet der am 1. Januar 1928 fällige Coupon nur über 2 £ 8sh 7 d
je 100 £. Er ist dem zunächst ausgehändigten Zwischenschein
angefügt, während der erste Zinsschein der endgültigen Obliga-
tionen am 1. Juli 1928 fällig wird. Der Erlös der Anleihe ist für die
Staatsbetriebe, insbesondere die A.-G. Sächsische Werke, be-
stimmt.
Preußen ließ am 13. Oktober 1927 in Neuyork eine zweite
Anleihe in Höhe von 30 Mill. $ und mit 6% verzinslich zu 96% %
auflegen. Ein Teilbetrag von 4,3 Mill. $ wurde am 20. Oktober in
Holland aufgelegt. Dem Konsortium gehören an: Harris, Forbes
& Co, Brown Brothers & Co, Equitable Trust Co, New York Trust
Co, Mendelssohn & Co, International Acceptance Bank, J. Henry
Schröder Banking Corporation. Die Tilgung erfolgt kumulativ
durch jährliche Auslosungen zu pari ab 15. Oktober 1928. Ver-
stärkte Tilgung ist ab 15. Oktober 1934 zulässig bei sechswöchent-
licher Voranzeige. In dem Prospekt ist auf Verlangen der amerika-
nischen Regierung ausdrücklich festgestellt, daß der Anleihedienst
den Verpflichtungen aus dem Dawes-Plan nicht vorgeht. Der
Erlös dient zu 68% für Verbesserung der Landwirtschaft, zu 32%
für Erweiterung und Verbesserung der staatlichen Hafenanlagen,
insbesondere an der Unterelbe. Auf diese Weise soll, wie im Pro-
spekt ausdrücklich betont wird, die Einfuhr von Lebensmitteln
erspart bzw. der Außenhandel gefördert und so die deutsche
Handelsbilanz verbessert werden.
Die Kosten der von den Ländern im Auslande untergebrach-
ten Auslandsanleihen ergeben sich aus der in Tab. 4 gegebenen