Full text: Deutschlands Auslandsanleihen

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Deutschlands Auslandsanleihen. 
zeitige Kündigung kann nur im Ganzen mit 60tägiger Voranzeige 
ab 1. Oktober 1931 zu 102 % erfolgen. Der Erlös beider Anleihen 
war für Eisenbahnbau, Bau von Kaianlagen und Aufschließung 
von Industriegeländen im Hafengebiet sowie für den Bau: einer 
Elbebrücke bestimmt, der Erlös der amerikanischen Anleihen 
außerdem für die Rückzahlung der am 1. Mai 1927 fällig ge- 
wordenen 5 Mill. $ Schatzanweisungen. Mit Rücksicht auf die 
etappenweise erfolgten Einzahlungen lautet der erste Zinsschein 
nur auf 2 £ je 100 £. Dieser ist dem zunächst zugeteilten Zwischen- 
schein (Provisional Scrip Certificate) beigefügt und am 1. April 
1927 fällig gewesen; der erste Zinsschein der endgültigen Obliga- 
tionen ist also erst am 1. Oktober 1927 fällig geworden. 
Ende Juni 1927 wurde von der Hambros Bank Limited, Lon- 
don, eine 6proz. Anleihe von 750000 £ für den Freistaat 
Sachsen aufgelegt, die durch halbjährliche Auslosungen in ku- 
mulativer Weise ab 1. Juli 1928 getilgt wird. Zum 1. Juli 1932 
bis einschließlich 1. Januar 1937 kann die Anleihe zu 102%, 
später zu pari mit viermonatiger Voranzeige vorzeitig gekündigt 
werden, aber nur im ganzen. Da die Einzahlungen auf die zu- 
geteilten Stücke auch bei dieser Anleihe etappenweise erfolgten, 
lautet der am 1. Januar 1928 fällige Coupon nur über 2 £ 8sh 7 d 
je 100 £. Er ist dem zunächst ausgehändigten Zwischenschein 
angefügt, während der erste Zinsschein der endgültigen Obliga- 
tionen am 1. Juli 1928 fällig wird. Der Erlös der Anleihe ist für die 
Staatsbetriebe, insbesondere die A.-G. Sächsische Werke, be- 
stimmt. 
Preußen ließ am 13. Oktober 1927 in Neuyork eine zweite 
Anleihe in Höhe von 30 Mill. $ und mit 6% verzinslich zu 96% % 
auflegen. Ein Teilbetrag von 4,3 Mill. $ wurde am 20. Oktober in 
Holland aufgelegt. Dem Konsortium gehören an: Harris, Forbes 
& Co, Brown Brothers & Co, Equitable Trust Co, New York Trust 
Co, Mendelssohn & Co, International Acceptance Bank, J. Henry 
Schröder Banking Corporation. Die Tilgung erfolgt kumulativ 
durch jährliche Auslosungen zu pari ab 15. Oktober 1928. Ver- 
stärkte Tilgung ist ab 15. Oktober 1934 zulässig bei sechswöchent- 
licher Voranzeige. In dem Prospekt ist auf Verlangen der amerika- 
nischen Regierung ausdrücklich festgestellt, daß der Anleihedienst 
den Verpflichtungen aus dem Dawes-Plan nicht vorgeht. Der 
Erlös dient zu 68% für Verbesserung der Landwirtschaft, zu 32% 
für Erweiterung und Verbesserung der staatlichen Hafenanlagen, 
insbesondere an der Unterelbe. Auf diese Weise soll, wie im Pro- 
spekt ausdrücklich betont wird, die Einfuhr von Lebensmitteln 
erspart bzw. der Außenhandel gefördert und so die deutsche 
Handelsbilanz verbessert werden. 
Die Kosten der von den Ländern im Auslande untergebrach- 
ten Auslandsanleihen ergeben sich aus der in Tab. 4 gegebenen
	        
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