Kommunale Auslandsanleihen,
31
Die von Ames, Emerich & Co, Chicago-New York-Milwaukee,
aufgelegte Anleihe der Stadt Düsseldorf ist wiederum eine
Serienanleihe *) von der am 1. September der Jahre 1926—45 je
37 500 $ fällig werden. Verstärkte Tilgung ist ab 1. September
1930 mit 60tägiger Voranzeige zu 103 % zulässig. Der Erlös der
Anleihe dient für den Ausbau der Elektrizitätswerke und die Be-
teiligung an den Kosten für den Bau gemeinsamer Wasserwerke
von Düsseldorf und Duisburg.
Für Dresden übernahmen Speyer & Co und Blyth, Witter
& Co eine Anleihe von 5 Mill. $, von der aber 1250000 $ für
Holland reserviert wurden. Sie wurden hier durch die Neder-
landsche Handel-Maatschappij, Mendelssohn & Co, Pierson & Co,
Rotterdamsche Bankvereeniging, Gebr. Teixeira de Mattos und
R. Mees & Zoonen aufgelegt. Die Tilgung erfolgt in den ersten
10 Jahren in Höhe von 5 % des Anleihebetrages durch Ankauf bis
zu pari; sie unterbleibt, soweit ein solcher Ankauf nicht möglich
ist. Vom 1. November 1935 ist jährlich */,, des noch ausstehenden
Betrags durch Ankauf bis zu pari oder Auslosung zu pari zu tilgen.
Verstärkte Tilgung ab 1. November 1935 nach 60tägiger Vor-
anzeige zulässig. Der Erlös der Anleihe ist für den Ausbau der
Elektrizitäts-, Gas-, Wasserwerke und Straßenbahnen bestimmt.
Eine Serienanleihe !) vom 4 Mill. $ wurde für Frankfurt
am Main von Speyer & Co und Blyth, Witter & Co übernommen.
Von den am 1. Oktober der Jahre 1926—45 fälligen zwanzig
Serien wurden die in den Jahren 1935—40 fälligen Serien für
Europa reserviert. Von jeder dieser sechs Serien wurden je
75 000 $ in der Schweiz (Schweizer Bankverein, Basel) fest unter-
gebracht und je 125 000 $ in Holland durch dieselben Firmen auf-
yelegt, die den holländischen Abschnitt der Dresdener Anleihe
übernommen haben. Verstärkte Tilgung ab 1. Oktober 1980 zu
103 % mit 60tägiger Voranzeige zulässig. Der Erlös der Anleihe
ist für den Ausbau der Elektrizitäts-. Gas- und Wasserwerke he-
stimmt.
Für Duisburg wurde kurz darauf gleichfalls eine Serien-
anleihe*) von 3 Mill. $ aufgelegt, und zwar durch Harris, Forbes
& Co. Am 1. November der Jahre 1926—45 sind jährlich 150 000 $
fällig. Verstärkte Tilgung ab 1. November 1930 mit 60tägiger
Voranzeige zu 1038 % ‚zulässig. Der Erlös der Anleihe ist für den
Ausbau der Elektrizitäts-. (Jas-. Wasserwerke und des Hafens
bestimmt.
Von der Bonner 3-MillL-A-Inlands-Anleihe wurde 1 Mill. M
von der Arnold Gilissen’s Bank aufgelegt. Die Tilgung erfolgt am
il. März 1946, doch hat die Stadt das Recht, ab 1. März 1931 die
Anleihe ganz oder teilweise zu kündigen. Der Erlös der Anleihe
1) Emissionskurse der einzelnen Serien vel. Anhang Tab. 2.