Kommunale Auslandsanleihen.
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Maatschappij, Mendelssohn & Co, Pierson & Co, Gebr. Teixeira
de Mattos, R. Mees & Zoonen im Januar 1927 eine fünfjährige
7 % Anleihe von 3 Mill. hfi und im Juli eine 30 jährige 6 % An-
leihe von 6 Mill. hfi auflegen. Der Erlös der Anleihen dient zum
Bau von Werken für die Reinhaltung der Ruhr, insbesondere einer
Flußkläranlage. Die erste Anleihe ist am 1. Januar 1932 fällig,
eine vorzeitige Kündigung ist nicht zulässig. Dagegen wird von
der zweiten Anleihe vom 1. Juli 1932 ab jährlich !/,, ausgelost;
die Auslosungen können beliebig mit viermonatiger Voranzeige
verstärkt werden. An: Stelle der Auslosungen kann auch ein
Ankauf auf dem freien Markt bis zu pari durch Vermittlung der
Nederlandsche Handel-Maatschappij erfolgen, und zwar in den
dem Auslosungstermin voraufgehenden 12 Monaten. Der Ruhrver-
band wurde im Jahre 1913 als öffentlich-rechtliche Körperschaft ge-
gründet; die Beiträge seiner Mitglieder sind öffentlich-rechtliche
Lasten. Er ist ein durch das preußische Ruhrreinhaltungsgesetz
vom 5. Juni 1913 errichteter öffentlich-rechtlicher Zweckverband,
dem außer den an der Reinerhaltung interessierten Städten und
Gemeinden (Essen, Duisburg, Mülheim, Oberhausen usw.) auch
zahlreiche Industrie-Unternehmungen (Deutsch-Luxemburgische
Bergwerks- und Hütten-A.-G., Essener Steinkohlenberg werke
A.-G., Gelsenkirchener Bergwerks-A.-G., Gutehoffnungshütte,
Harpener Bergbau A.-G., Thyssen & Co, Vereinigte Stahlwerke
A.-G. u. a.) als Mitglieder angehören, auch z. B. die Reichsbahn-
direktionen Essen und Elberfeld.
Eine 6 % Anleihe von 1 Mill. $ wurde Ende August 1927
durch Lee, Higginson & Co für die Provinz Hannover auf-
gelegt. Der Erlös der Anleihe soll zu den Kosten der geplanten
Westharztalsperren sowie der damit zusammenhängenden An-
lagen (Kraftanlagen, Wasserwerke) beitragen, die auf rund
39 Mill. AM veranschlagt sind. Hiervon will die Provinz rund
2614 Mill. M im Anleihewege aufbringen; die restlichen 12%
Mill, 4% sollen vom Reich und von Preußen getragen werden. Die
Tilgung der Anleihe erfolgt kumulativ ab 1. August 19832 durch
einen Fonds, der in Anleihestücken oder in bar jeweils zum vor-
hergehenden 1. Mai einzuzahlen ist. Die Barsummen dienen zum
Ankauf von Anleihestücken bis zu pariı bzw. durch Auslosung
zu pari. Die Provinz Hannover kann ferner die Anleihe ab
1. August 1932 im ganzen mit dreimonatiger Voranzeige kündigen;
hierbei ist bis einschließlich 1. August 1937 eine Prämie von 2 %
zu zahlen.
Die 7% Anleihe des Provinzialverbandes der
Provinz Brandenburg von 10 Mill. 4, die im September
1926 aufgelegt wurde, ist auch in Holland durch die N. V. Hugo
Kaufmann & Co.’s Bank zwecks Zeichnung angeboten worden. Es
handelt sich hier aber nicht um eine offizielle Auflegung. Ähn-