Auslandsanleihen von Elektrizitätswerken. 4F
auf Dresden und Leipzig. Außerdem sollte der Erlös zum Bau
einer Preßkohlenfabrik im gleichen Bezirk zwecks Verwertung
ihrer dort gelegenen Kohlenbergwerke dienen; ferner zur Er-
weiterung der Hochspannungsleitungen, Verteilungsstationen USW.
sowie zur Begleichung laufender Schulden. Die Anleihe ist durch
eine erste Hypothek auf den vorhandenen und den aus dem
Anleiheerlös neu hinzutretenden Besitz gesichert und vom Frei-
staat Sachsen bedingungslos garantiert.
Ende Juni 1926 begab die Gesellschaft eine zweite 15-MilL-$-
Anleihe zwecks Bestreitung der Kosten für den weiteren Ausbau
ihrer Kraftanlagen und ihres Stromverteilungsnetzes und den
Erwerb von fremden Kraftwerken und Verteilungsstationen (ins-
besondere hat sie die Aktien der Kraftwerke West-Sachsen A.-G.
erworben). Die Anleihe ist in gleicher Weise hypothekarisch
gesichert und staatlich gesichert; auch die erworbenen Kraftwerke
West-Sachsen sind mit ihr hypothekarisch belastet.
Die Tilgung der ersten Anleihe der Sächsischen Werke erfolgt
in der Weise, daß vom 1. August 1935 halbjährlich ein Zwanzig-
stel des ausstehenden Anleihebetrags in den Tilgungsfonds ein-
zuzahlen ist, demgemäß werden 750000 $ im Jahre 1935, je
1,5 Mill. $ in den Jahren 1936 bis 1944 und 750 000 $ im Jahre
1945 normalerweise getilgt. Die Tilgungsbeträge werden ent-
weder dem Treuhänder der Anleihe (der National City Bank of
New York) zwecks Ankaufs von Anleihestücken übermittelt oder
es erfolgt Auslosung zu pari. Eine vorzeitige Kündigung kann
nur im ganzen zum 1. Februar 1930 und jedem späteren Zins-
termin erfolgen, und zwar bis zum 1. August 1934 einschließlich
zu 105 %, später zu 100 %. Von der zweiten Anleihe werden da-
gegen bis zur Fälligkeit 40 % getilgt, und zwar in den Jahren
1930 bis 19839 einschließlich halbjährlich 1% % (mithin jährlich
375.000 $), in den Jahren 1940 bis 1950 halbjährlich 1% % (mit-
hin 525000 $). Am 1. Mai 1951 wird der Rest mit 5475 000 $
fällig. Eine vorzeitige Kündigung der ganzen Anleihe oder eines
Teils kann zu pari zu jedem Zinstermin erfolgen, und zwar mit
30tägiger Voranzeige; die Kündigung ist auch in der Form zvU-
lässig, daß der Tilgungsfonds erhöht wird.
Die Elektrowerke A.-G. hat von einer in Höhe von
25 Mill. $ genehmigten Anleihe bisher im April 1925 5 MilL und
im September 1925 weitere 2,5 Mill. $ auflegen lassen. Als Zweck
ist im Prospekt nur allgemein die Erweiterung der Anlagen und die
Rationalisierung des Betriebs genannt. Die Gesellschaft, die die
großen Kraftwerke in Zschornewitz, Trattendorf und Lauta be-
sitzt, gilt als die größte Krafterzeugungsgesellschaft Europas. Sie
versorgt Berlin, die Provinzen Brandenburg und Sachsen, den
Freistaat Anhalt und den Freistaat Sachsen mit Strom. Die An-
leihe ist hypothekarisch gesichert und von der Viag garantiert.