Full text: Deutschlands Auslandsanleihen

Deutschlands Auslandsanleihen. i 
Die beiden Anleihen der Elektrowerke sind von 1930 ab bis 
zur Fälligkeit zur Hälfte zu tilgen, und zwar werden jährlich zum 
1. September 125 000 $ von der ersten und 62 500 $ von der zwei- 
ten, zusammen 187 500 $ durch Ankauf bzw. Auslosung getilgt, 
im letzten Jahre (1949, nicht 1950, wie der Prospekt angibt) 
2625 000 bzw. 1312500 $, zusammen 3937500 $. Die Einzah- 
lungen in dem Tilgungsfonds erfolgen jeweils am 1. April. Eine 
vorzeitige Kündigung der ganzen Anleihe oder eines Teils ist zu 
100 % zu jedem Zinstermin nach 60-tägiger Voranzeige zulässig. 
Die im Oktober 1925 aufgelegte 6-Mill.-$-Anleihe der Rhein- 
Main-Donau A.-G. nimmt insofern eine besondere Stellung 
ein, als diese im Jahre 1921 gegründete Gesellschaft in erster Linie 
die Aufgabe hat, den Rhein-Main-Donau-Kanal in seinem Ab- 
schnitt zwischen Aschaffenburg und Passau fertigzustellen, durch 
den ein Wasserweg zwischen Rheinmündung und Schwarzem 
Meer für Schiffe bis zu 1500 t geschaffen wird. Die Gesellschaft 
hat das Recht, an den Schleusenwerken 33 Wasserkraftwerke zu 
errichten und zu betreiben, die insgesamt schätzungsweise eine 
Elektrizitätserzeugungskapazität von 325 000 PS und eine jähr- 
liche Leistung von 1500 Mill. Kilowattstunden erreichen werden. 
Die Anleihe dient zum Teil für den Bau des Kanals, insbesondere 
aber für die Herstellung von. drei Stauwerken und Wasserkraft- 
anlagen am Main östlich von Aschaffenburg und für die Vollendung 
der Kachletwerke bei Passau. Die Anleihe ist bedingungs- 
los vom Deutschen Reich und von Bayern garantiert und gesichert 
durch die Subsidien, die das Reich und Bayern der Gesellschaft 
jährlich zu zahlen sich verpflichtet haben. 
Die Tilgung der Anleihe erfolgt kumulativ durch Ankauf zu 
höchstens 102% % oder Auslosung zu 102% %. Für den Zinsen- 
und Tilgungsdienst wird halbjährlich eine Summe von 261 100 $ 
zur Verfügung gestellt !). Eine verstärkte Tilgung kann zu jedem 
Zinstermin zu 102% % nach sechswöchiger Voranzeige durch 
Erhöhung des Tilgungsfonds erfolgen; im ganzen kann die An- 
leihe dagegen erst zum 1. September 1930 und jedem folgenden 
Zinstermin zu 105 % nach 60tägiger Voranzeige gekündigt 
werden. 
Die Hamburgischen Elektrizitätswerke haben 
Anfang 1925 eine Anleihe von 4 Mill. $ in Neuyork begeben und 
ferner ihre Anfang Oktober 1926 in Deutschland begebene Anleihe 
von 15 Mill. AM gleichzeitig in Holland auflegen lassen. In Holland 
wurden nach Mitteilung der Gesellschaft 1625000 AM unter- 
gebracht. Sie versorgt den Freistaat Hamburg und anliegende 
Gebiete mit Elektrizität; sie deckt u. a. auch ausschließlich den 
Strombedarf der Hamburger Hochbahn A.-G. Ferner ist sie mit je 
| *) Vgl. den Auszug aus dem Emissionsvertrag vom 29, 9. 1925 
im Anhang S. 163.
	        
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