Auslandsanleihen von Elektrizitätswerken. 51
und. eine der größten Holdinggesellschaften Deutschlands (sie
leitet oder kontrolliert 88 Elektrizitäts-, Gas- und andere Gesell-
schaften; im Jahre 1918 erwarb sie die Imperial Continental Gas
Association, einen englischen. Konzern) sowie durch die Nieder-
rheinische Elektrizitätsgesellschaft in Rheydt. Die Gesellschaft
versorgt die Städte Dessau, Halberstadt, Magdeburg, Cöthen,
Bernburg, Zerbst, Oschersleben mit Strom, ferner verschiedene
große Kalibergwerke und sechs landwirtschaftliche Genossen-
schaften. Das Kraftwerk der Gesellschaft in Groß-Kayna erzeugt
ein Viertel des zur Verteilung gelangenden Stroms, drei Viertel
werden aus anderen Quellen bezogen (Elektrowerke A.-G., Con-
cordia A.E.G., Braunschweiger Kohlengesellschaft, Chemische
Werke Buckau). Die vom Kraftwerk verwendete Kohle stammt
aus unmittelbar in der Nähe gelegenen, von der Gesellschaft bis
1957 gepachteten Kohlenzechen, Von der Anleihe werden je
250 000 -$ am 1. Juli 1926, 1. Januar und 1. Juli 1927 sowie am
1. Januar 1928 fällig.
Anfang Februar 1926 folgte die Auflegung einer 4-Mill.-$-
Anleihe der Elektrizitätswerk Schlesien A.-G. Das
Versorgungsgebiet erstreckt sich über einen großen Teil Schle-
siens, zum Teil durch Vermittlung der Tochtergesellschaft Neu-
kag. (Niederschlesische Elektrizitäts- und Kleinbahn A.-G.), deren
Aktienkapital zu 88 % in Händen des Elektrizitätswerks Schlesien
ist. ‚Für die Anleihe sind die Liegenschaften der Gesellschaft und
der Neukag mit einer ersten Hypothek belastet. Der Erlös der
Anleihe dient für Betriebserweiterungen, insbesondere den Bau
einer neuen Stromerzeugungsanlage im Kraftwerk Tschechnitz.
Neben diesem Kraftwerk betreibt die Gesellschaft die Kraftwerke
Waldenburg und Mölke, die infolge Verwendung von Schlammkohle
zu den billigsten Krafterzeugungsanlagen Deutschlands zählen.
Die Tilgung erfolgt durch gleiche Jahresraten von 100 000 $ ab
1. Februar 1927, so daß im Fälligkeitsjahr außer dieser Rate noch
die Hälfte der Anleihe, also zusammen 2100000 $, fällig sind.
Eine vorzeitige Kündigung ist zu 100 % mit 60tägiger Voranzeige
zu jedem Zinstermin gestattet.
Die Großkraftwerk Mannheim A.-G. und die
Pfalzwerke A.-G. begaben im Juli 1926 eine gemeinsame
Anleihe in Höhe von 3 Mill. $. Die Tilgung erfolgt in ähnlicher
Weise so, daß ab 1. Juni 1931 jährlich 120 000 $ ausgelost werden
und .im Jahre 1941 noch 1800000 $ fällig werden. Statt Bar-
geld können auch Anleihestücke zum Nennwert in den Tilgungs-
fonds geliefert werden. Eine vorzeitige Kündigung ist nur im
ganzen ab 1. Juni 1931 zu jedem Zinstermin zu pari gestattet. Die
Anleihe ist hypothekarisch gesichert. Die Großkraftwerk Mann-
heim A.-G., die die Stadt Mannheim mit Strom versorgt, wurde
1921 durch die Stadt Mannheim, die Badische Landeselektrizitäts-