Auslandsanleihen der Industrie.
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tilgt sein. Normalerweise kommen folgende Tilgungsbeträge in
Betracht, falls nicht unter den Auslosungskursen Anleihestücke
auf dem freien Markt gekauft werden können:
1932. .
1933 und 1934 je
1935 und 19836 je
1937 und 1938 je
1939 und 1940 je
L941 .
307 500 $
306 000 $
304500 $
303000 $
301 500 $
300000 S
Gesamt 3037 500
Unter den Anleihen der Bergwerks- und Hüttengesellschaften
folgte nunmehr die große Doppelanleihe der Vereinigten
atahlwerke A.-G. Am 26. Juni 1926 wurden 30 Mill. $, mit
6% % verzinslich, in Neuyork zu 96 % aufgelegt. Die gleichzeitig
zu 98 % aufgelegte 7 % 126-Mill.-AX-Anleihe wurde mit 36 Mil.
im Auslande untergebracht; 12,5 Mill. 4 wurden in Holland und
5 Mill. in Schweden aufgelegt, außerdem übernahmen Holland
3,5 Mill. und die Schweiz 15 Mill. fest. Die Vereinigten Stahl-
werke A.-G., gegründet am 14. Januar 1926, umfassen in erster
Linie folgende früher selbständigen Unternehmungen („Gründer-
gesellschaften“): Bochumer Verein, Deutsch-Luxemburgische
Bergwerks- und Hütten-A.-G., Gelsenkirchener Bergwerks-A.-G.
(also die frühere Rhein-Elbe-Union), August-Thyssen-Hütte Ge-
werkschaft, Phönix A.-G., Rheinische Stahlwerke, Vereinigte
Stahlwerke van der Zypen und Wissener KEisenhütten-A.-G.
Zwischen der Gesellschaft einerseits und der Darmstädter und
Nationalbank sowie der National City Bank of New York
andererseits ist unter dem 1. Juni 1926 ein Vertrag über die
Gesamtanleihe und unter dem 1. Juli 1926 ein besonderer Vertrag
über den deutschen Teil der Anleihe abgeschlossen worden. Beide
Verträge, die die Rechte und Pflichten der Beteiligten im einzelnen
feststellen, bilden ein einheitliches Ganze. Die beiden Anleihen
wurden aufgenommen zur Verstärkung der Betriebsmittel und zur
Ablösung von laufenden Verbindlichkeiten gegenüber den
Gründergesellschaften. Außer ihnen wurde, wie bereits bei der
Anleihe der Thyssen-Hütte erwähnt, die Emission einer Serie C
in Höhe von 10 815000 $ zur Einlösung der noch ausstehenden
Thyssen-Bonds in Amerika abgeschlossen, während die Anleihe
der Rhein-Elbe-Union unberührt geblieben ist. Hinsichtlich der
Tilgung und der übrigen Bedingungen war die Serie C ebenso aus-
gestattet wie die Serie A. Die drei Serien sind hypothekarisch ge-
sichert; die Hypothek ist für eine Gesamtbelastung mit 440 Mill.
zu gleichem Rang vorgesehen, so daß noch Anleihen bis zum Be-
trag von rund 140 Mill. 4% möglich sind, die durch die gleiche
Hypothek gedeckt wären. Der Hypothek gehen im Range vor die