fullscreen: Nationale Bodenreform

diese auf eine Konfiskation der Grundrente hinzielenden 
Ansprüche, auf die der antibodenreformerische Schutzver- 
band für Grundbesitz die Grundbesitzer in Stadt und 
Land immer wieder hingewiesen hat. Sie haben ihm 
weite Kreise der Grundbesitzer zugeführt, während dem 
offiziellem Programm der Bodenreformer jeder vernünf- 
tige Grundbesitzer zustimmen kann. 
Welche Schlußfolgerungen wir in der Praxis aus der 
Erkenntnis ziehen müssen, daß der Satz, daß die Gesamt- 
heit allein die Grundrente erzeugt, der Prüfung nicht 
standhält, werden wir weiterhin sehen. Ich will hier nur 
sagen, daß eine einwandfreie Trennung zwischen dem, was 
der einzelne und was die Gesamtheit erzeugt, bei der 
innigen Verflechtung von Privat- und Gesamtwirtschaft 
nur ausnahmweise gelingen wird. Mit voller Sicherheit 
nur, wenn der Eigentümer überhaupt nichts zur Ver- 
besserung seines Besitzes getan hat. In den übrigen 
Fällen wird ein mehr oder minder großer Anteil des 
Eigentümers an der Erhöhung der Grundrente nachzu- 
weisen sein. Kann ein bündiger Beweis, daß die Ge- 
samtheit die Grundrente allein erzeugt hat, nicht geführt 
werden, so kann sie die Gesamtheit auch nicht als soziales 
Eigentum an sich nehmen. Die Gesamtheit kann die 
Grundrente wie andere Einkünfte aus fiskalischen oder 
sozialen Gründen hoch oder niedrig besteuern. Sie ist 
aber nicht berechtigt, sie ganz einzuziehen. Wie hoch die 
Steuer sein darf, ist eine Frage der Praxis. Ich werde 
versuchen sie zu beantworten. 
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