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Um die Rentabilität der einzelnen Häuser zu steigern,
sind in ihnen Läden eingerichtet worden, und um für diese
ständige Mieter sich zu sichern, sind aus dem Kreise der
Genossen folgende Unternehmungen entstanden;
1. die gemeinnützige Verkaufshallen-Gesellschaft;
2. das Genossenschaftswirtshaus Ges. m. b. H.;
3. die Bäckereigenossenschaft.
Von der gemeinnützigen Seite dieser Unternehmungen
wird später die Rede sein. Die Läden mit den dazu gehörigen
Wohnungen, sowie die Wohnungen der Hausverwalter und
Reiniger werden von der Verlosung ausgeschlossen und in
betreffenden Mietsverträgen wahrt sich die Genossenschaft das
Kündigungsrecht.
VII.
Das Genossenschaftsleben der Mieter.
Die Vereinigung einer gi’ößeren Anzahl von Genossen
in einer Ansiedlung ermöglicht es, weitere genossenschaftliche
Bestrebungen zu verfolgen, welche nicht nur eine Verbesse
rung der wirtschaftlichen, sondern auch der sozialen Lage
und der intellektuellen und moralischen Bildung bezwecken.
Ehe ich auf eine Erörterung dieser Bestrebungen näher ein
gehe, will ich ein Legat erwähnen, dem auch eine gemein
nützige Bestimmung zum Besten der Genossen gegeben ist.
Der am 5. November 1894 in Berlin verstorbene Referendar
,a. D. Siegfried Levy hat in seinem Testament dem Berliner
Spar- und Bauverein eine Schenkung von 50 000 M. vermacht.
Die Bedingungen, welche an dieses Vermächtnis geknüpft
sind, sind die folgenden:
I. Aus den Zinsen des Kapitals soll solchen Personen,
die in den schon stehenden oder noch zu errichtenden Häusern
der Genossenschatt mindestens 2 Jahre wohnen, im Falle
wahrer Not in Form von Mietsnachlaß, Gewährung von zins
freien Darlehen, Geldgeschenken oder Naturalien Unterstützung
gewährt werden.
II. Das Kapital soll nach Möglichkeit auf den bereits
erbauten oder noch zu erbauenden Häusern des Berliner
Spar- und Bauvereins zinsbar angelegt werden. Die Anlage
erfolgt in der Weise, daß der Berliner Spar- und Bauverein