Full text: Baugenossenschaften und der Berliner Spar- und Bauverein

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Um die Rentabilität der einzelnen Häuser zu steigern, 
sind in ihnen Läden eingerichtet worden, und um für diese 
ständige Mieter sich zu sichern, sind aus dem Kreise der 
Genossen folgende Unternehmungen entstanden; 
1. die gemeinnützige Verkaufshallen-Gesellschaft; 
2. das Genossenschaftswirtshaus Ges. m. b. H.; 
3. die Bäckereigenossenschaft. 
Von der gemeinnützigen Seite dieser Unternehmungen 
wird später die Rede sein. Die Läden mit den dazu gehörigen 
Wohnungen, sowie die Wohnungen der Hausverwalter und 
Reiniger werden von der Verlosung ausgeschlossen und in 
betreffenden Mietsverträgen wahrt sich die Genossenschaft das 
Kündigungsrecht. 
VII. 
Das Genossenschaftsleben der Mieter. 
Die Vereinigung einer gi’ößeren Anzahl von Genossen 
in einer Ansiedlung ermöglicht es, weitere genossenschaftliche 
Bestrebungen zu verfolgen, welche nicht nur eine Verbesse 
rung der wirtschaftlichen, sondern auch der sozialen Lage 
und der intellektuellen und moralischen Bildung bezwecken. 
Ehe ich auf eine Erörterung dieser Bestrebungen näher ein 
gehe, will ich ein Legat erwähnen, dem auch eine gemein 
nützige Bestimmung zum Besten der Genossen gegeben ist. 
Der am 5. November 1894 in Berlin verstorbene Referendar 
,a. D. Siegfried Levy hat in seinem Testament dem Berliner 
Spar- und Bauverein eine Schenkung von 50 000 M. vermacht. 
Die Bedingungen, welche an dieses Vermächtnis geknüpft 
sind, sind die folgenden: 
I. Aus den Zinsen des Kapitals soll solchen Personen, 
die in den schon stehenden oder noch zu errichtenden Häusern 
der Genossenschatt mindestens 2 Jahre wohnen, im Falle 
wahrer Not in Form von Mietsnachlaß, Gewährung von zins 
freien Darlehen, Geldgeschenken oder Naturalien Unterstützung 
gewährt werden. 
II. Das Kapital soll nach Möglichkeit auf den bereits 
erbauten oder noch zu erbauenden Häusern des Berliner 
Spar- und Bauvereins zinsbar angelegt werden. Die Anlage 
erfolgt in der Weise, daß der Berliner Spar- und Bauverein
	        
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