Full text: Sittlichkeit in Ziffern?

122 
Dritter Teil. 
zu ehelicher Unbeständigkeit oder doch sittlich unstatthafter 
Ausnützung fremder Verschuldung, d. h. in beiden Fällen zu 
einer Zerrüttung der Ehe. 
Die Gesamtzahl der geschiedenen Frauen in Amerika wird 
auf 250000 angegeben?00, Demgegenüber will es seltsam an- 
muten, daß die Einwanderungsgesetze der Union die geschiede- 
nen Ausländerinnen als undesirables Element betrachten, und 
daß sich in ihrer Einwanderungsgesetzgebung eine Bestimmung 
über die Nichtzulassung einwandernder Geschiedener befindet, 
oder wenigstens doch ein solcher Passus, aus welchem eine der- 
artige Bestimmung herausgelesen werden kann. Bekanntlich hat 
die amtliche Verweigerung der Zulassung im Falle der eng- 
lischen Gräfin Casthcart im Februar 1926 in der amerikani- 
schen Presse zu lebhaften Debatten geführt. Dabei war das 
Hauptargument der Abgewiesenen, nämlich die Aufstellung der 
Frage, was die Hereinlassung der Einen der Moral eines Landes, 
welches über eine Viertelmillion geschiedener Bürgerinnen ver- 
füge, für ein Unheil hätte zufügen können, nicht ohne Würze. 
Eine Zunahme der Ehescheidungen ist auch in Europa fest- 
zustellen. In der dänischen Hauptstadt hat die Zahl der Ehe- 
scheidungen beinahe die Höhe der amerikanischen erreicht. Sie 
belief sich in Kopenhagen nach der Statistik von 1923 auf 
nicht weniger als 1150, d. h. auf 14% der im gleichen Jahre 
stattgefundenen Eheschließungen. Für ganz Dänemark ist die 
Zahl. der Ehescheidungen, die 1921 noch 1390 ausmachte, 
1923 schon auf 1872 gestiegen, was 7% der Eheschließungen 
bedeutet. In Norwegen liegen die Verhältnisse wesentlich gün- 
stiger; nur in der Hauptstadt Oslo (Christiania) scheint die 
Entwicklung einen ähnlichen Verlauf zu nehmen wie in Däne- 
mark. In Oslo betrug‘ die Zahl der Ehescheidungen von 1901 
200 67,5 0% der Scheidungen wurden 1906 von der weiblichen Ehehälfte 
verlangt. (Fritz Voechting, Über den amerikanischen Frauenkult, Jena 
t913, Diederichs, S. 497.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.