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Dritter Teil.
zu ehelicher Unbeständigkeit oder doch sittlich unstatthafter
Ausnützung fremder Verschuldung, d. h. in beiden Fällen zu
einer Zerrüttung der Ehe.
Die Gesamtzahl der geschiedenen Frauen in Amerika wird
auf 250000 angegeben?00, Demgegenüber will es seltsam an-
muten, daß die Einwanderungsgesetze der Union die geschiede-
nen Ausländerinnen als undesirables Element betrachten, und
daß sich in ihrer Einwanderungsgesetzgebung eine Bestimmung
über die Nichtzulassung einwandernder Geschiedener befindet,
oder wenigstens doch ein solcher Passus, aus welchem eine der-
artige Bestimmung herausgelesen werden kann. Bekanntlich hat
die amtliche Verweigerung der Zulassung im Falle der eng-
lischen Gräfin Casthcart im Februar 1926 in der amerikani-
schen Presse zu lebhaften Debatten geführt. Dabei war das
Hauptargument der Abgewiesenen, nämlich die Aufstellung der
Frage, was die Hereinlassung der Einen der Moral eines Landes,
welches über eine Viertelmillion geschiedener Bürgerinnen ver-
füge, für ein Unheil hätte zufügen können, nicht ohne Würze.
Eine Zunahme der Ehescheidungen ist auch in Europa fest-
zustellen. In der dänischen Hauptstadt hat die Zahl der Ehe-
scheidungen beinahe die Höhe der amerikanischen erreicht. Sie
belief sich in Kopenhagen nach der Statistik von 1923 auf
nicht weniger als 1150, d. h. auf 14% der im gleichen Jahre
stattgefundenen Eheschließungen. Für ganz Dänemark ist die
Zahl. der Ehescheidungen, die 1921 noch 1390 ausmachte,
1923 schon auf 1872 gestiegen, was 7% der Eheschließungen
bedeutet. In Norwegen liegen die Verhältnisse wesentlich gün-
stiger; nur in der Hauptstadt Oslo (Christiania) scheint die
Entwicklung einen ähnlichen Verlauf zu nehmen wie in Däne-
mark. In Oslo betrug‘ die Zahl der Ehescheidungen von 1901
200 67,5 0% der Scheidungen wurden 1906 von der weiblichen Ehehälfte
verlangt. (Fritz Voechting, Über den amerikanischen Frauenkult, Jena
t913, Diederichs, S. 497.)