92
Die Betriebsbachführung.
Die Selbstkostenberechnung.
Für die Nachweisung der Selbstkosten ist das bereits erwähnte Formular
64 bestimmt. Hierauf werden die Beträge der Materialbestellzettel,
welche mit ausgefüllten Preisen an das Lohnbureau zurückkommen,
übertragen, desgleichen auch die Beträge der Entnahmescheine für Normalien
und der Bestellzettel an die Härterei. Die Eintragung der Löhne
erfolgt laut der Akkordscheine und Wochenzettel.
Der Zuschlag für Betriebsunkosten geschieht prozentual auf die produktiven
Löhne und ist in den einzelnen Unterabteilungen teilweise ein
verschieden hoher.
Für die Berechnung der Betriebsunkosten ist ebenfalls die Unkostenstatistik
(Form. 53) bestimmt. Die Abteilungsunkosten werden für folgende
Unterabteilungen in derselben Weise wie im Maschinenbau ermittelt:
1. Dreherei.
2. Automatische- und Bevolverdreherei.
3. Fräserei.
4. Rundschleiferei.
5. Plan- und Scharfschleiferei.
6. Spannfutterabteilung.
7. Schneideeisenabteilung.
8. Gewindebohrerabteilung.
9. Lehrenabteilung.
10. Poliererei.
11. Stempelei und Graviererei.
Der Prozentsatz für Abteilungskosten zuzüglich desjenigen für gemeinschaftliche
und allgemeine Unkosten ergibt also den Zuschlag für Betriebsunkosten
für die einzelnen Werkzeugsorten.
Die Selbstkosten werden, wie bereits erwähnt, dem Werkzeuglager
(Bestände-Konto 4) in Rechnung gestellt, und zwar auf Sammellisten
(Form. 51) getrennt nach Beträgen für Material, Härtekosten, Löhne
und Betriebsunkosten. Der sich aus dieser Rechnung ergebende Selbstkostenbetrag
für ein Stück wird auf dem Selbstkostennachweisformular 64
eingetragen und gleichzeitig kontrolliert, ob die nach bestimmten Grundsätzen
ausgerechneten „zulässigen Selbstkosten“ nicht etwa überschritten
worden sind. Bei der nächsten Selbstkostennachweisung werden die Beträge
neben die vorhergehenden geschrieben und so die Schwankungen
der Selbstkosten fortlaufend kontrolliert. Ergeben sich hierbei größere
Differenzen, so wird natürlich die Ursache ermittelt.
Um die Höhe der Selbstkosten dem Abteilungschef zur Kenntnis
zu bringen, ist eine Kartothek eingerichtet, die für jeden Werkzeugtyp
eine Karte (Form. 65) enthält. Auf dieser Karte sind ebenfalls die zulässigen
Selbstkosten vermerkt, so daß ein Vergleich zwischen diesen und
den tatsächlichen Selbstkosten stattfinden kann. Die Angabe des Umsatzes
in den einzelnen Jahren dient zur Disposition bei Bestellungen und
eventueller Anfertigung von Fabrikationseinrichtungen.