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Dritter Teil,
von der statistischen Erfassung eines unmoralischen oder als
solchen betrachteten Faktums auf die aus diesem zu erwartenden
Folgen abwälzen zu dürfen. So hat z. B. Fritz Mangold
in einem Vortrag im Oktober 1925 auf der in Zug abgehaltenen
Jahresversammlung der Schweizerischen Statistischen Gesellschaft
erklärt, auch er möchte nicht das alles zahlenmäßig
als Maßstab anwenden, was in der Regel als moralisch anfechtbar
oder verwerflich bezeichnet werde. Wohl sei aber der uneheliche
Geschlechtsverkehr dann als sozial verderblich zu bezeichnen,
wenn er „als Ausfluß von Laster, Gewissenlosigkeit
und Unbekümmertheit um die Geschicke anderer anzusprechen
sei und die Folgeerscheinungen des Verkehres geeignet seien,
Mitmenschen unglücklich zu machen“. Die Moralstatistik vermöge
überhaupt nur Folgeerscheinungen zu erfassen. Als
solche aber registriere sie uneheliche Geburten, Ehescheidungen
infolge Ehebruchs, Prostitution und venerische Krankheiten 308
Der Versuch, die statistisch faßbare Unmoralität an ihren
Folgen erkennen zu wollen, muß als irreführend bezeichnet
werden. Die Folgen interessieren uns sozial als Übelstände,
nicht aber als konkret gewordene Missetaten 3%, Ganz abgesehen
davon, daß z. B. die Folgen einer Ehescheidung infolge
Ehebruchs recht erfreulich sein können, indem sie, falls
keine Nachkommenschaft vorhanden, das Übel beheben, sind
Gewissenlosigkeit und Unbekümmertheit um die Geschicke
anderer keineswegs die notwendigen Akzessorien einer angeblich
statistisch faßbaren, weil angeblich aus ihnen erkennbaren
Immoralität. Das bewußte Weitergeben venerischer
Krankheiten z. B. ist gewiß verwerflich. Daher ist in ärzt-%05
Mangold, 5, 408, 409, 413, 412.
509 Sehr treffend bemerkt Legoyt (1. c. S. 473): „La question de moralit&
6cart6e, nous ne saurions möconnaitre que le fait d’un grand nombre
et surtout d’un nombre croissant d’enfants naturels a les CONSEqUENCBS
sociales et 6conomiques les plus regrettables.‘“ Aber eben nicht mehr als das.