Full text : Sittlichkeit in Ziffern?

Das „retrospektive‘‘ Symptom.

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lichen Kreisen die Forderung entstanden, Jeder, der eine
Geschlechtskrankheit gehabt habe, müsse so viel Gewissen
und Selbstverantwortlichkeit besitzen, um den Geschlechtsverkehr
 nicht eher aufzunehmen, als dieser ihm von seinem
Arzte ausdrücklich wieder gestattet werde 319, Andere Biologen
gehen sogar noch weiter und fordern, alle Menschen zu
untersuchen und die dabei als krank Gefundenen ausnahmslos
 so lange zu isolieren, bis jede Ansteckungsgefahr vorüber
 sei311; sie halten dafür, daß sich auf diese Weise die Zahl
der Geschlechtskranken innerhalb drei Jahren bis auf einen
kleinen Rest reduzieren lasse %2, Von einigen Medizinern sind
auch die juridischen Konsequenzen dieser Vorschläge gezogen
worden. Es sind Versuche im Gange, die Fälle von Ansteckung
durch Geschlechtskrankheiten rechtlich strafbar zu machen. So
ist das Postulat laut geworden, geschlechtskranke, weiter geschlechtlichen
 Umgang pflegende Männer sogar zu den Verbrechern
 zu rechnen. Der Verbrecher gehöre dem Richter, und
Verbrecher seien die, welche leichtsinnig, einerlei ob fahrlässig
 oder vorsätzlich, ihre Seuchen übertragen, oder auch ohne
zu infizieren, doch andere der Infektionsgefahr aussetzen 3193,
Führende Juristen der modernen Strafrechtsschule gehen nicht

310 Blaschko, S. 14. — Die Bekämpfung der Heirat Geschlechtskranker
wird durch die Schweigepflicht der Ärzte sehr erschwert. Wenn amerikanische
 Ärzte demgegenüber den Kranken gedroht haben, sie würden ihrer
Pflicht zwar genügen, die Ehe aber dadurch zu vereiteln suchen, daß sie den
Bräutigam ohne Grundangabe vor der Kirche öffentlich ohrfeigten (Dr. Rupp:
Letters of a Physicjan to his Daughters, New York 1909, bei Josephyne
Conger-Kaneko: The Traffic in Girl Slaves, in The Progressive Woman,
vol. IV, Nr. 40, Sept. 1910, p. 4), so ist das nicht nur ein sehr ungewöhnliches
 und nur individuell mögliches Vorgehen, sondern auch im
Widerspruch mit einer nicht nur ad literam verstandenen ärztlichen Schweigepflicht
 stehend.
311 Gustav von Bunge, Die Ausrottung der Geschlechtskrankheiten,
Leipzig 1911, Vogel, S. 9.
312 Bunge, S. 15,
313 W, Saalfeld, in der Deutschen Medizinischen Presse; 1902, Nr. 22,
            
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