Psychische Isolierung.
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bei bemerkt, der Angehörigen eines Standes, dem im all-
gemeinen mehr Gesundheit und Frische zu eigen ist als
physische Schwäche und Entartung). Empirisch standen diese
Zusammenhänge längst fest. Das kam z. B. in der preußischen
Gesindeordnung für die Hauptstadt Berlin vom Jahre 1746
insofern drastisch zum Ausdruck, daß in ihr durch einen be-
sonderen Paragraphen die Herrschaft zur Anzeige verpflichtet
wurde, wenn sie „vermerket, daß sich ein in ihren Diensten
stehendes Gesinde schwanger befindet‘, und zwar wurde die
Anzeigepflicht dabei dadurch begründet, daß es gelte, Kinder-
mord zu verhindern!®. In Preußen kamen z. B. 188g von
90413 unehelichen Geburten allein 49364 auf Mütter aus
dieser Klasse (mit Einschluß des ländlichen Gesindes). „Da
die Gesamtzahl der weiblichen Dienstboten nach der Berufs-
zählung von 1882 in Preußen 855425 betrug, so stellte sich
für diese die Wahrscheinlichkeit einer unehelichen Niederkunft
innerhalb eines Jahres auf mindestens 0,05 und jedes dienende
Mädchen bleibt dieser Gefahr durchschnittlich mehrere, viel-
leicht 10 Jahre ausgesetzt.“ Wenn man überdies „jene Wahr-
scheinlichkeit speziell für die Altersklasse von 20-—25 Jahren
berechnete, so würde sie sich noch bedeutend höher stellen‘ 20,
Die ledigen Mütter in Frankfurt a. M. sind zu 43,6 %, in Berlin
zu 36,6 0%, in Dresden zu 38,5%, in Wien zu 30,5 0% Dienst-
mädchen.
19 Johann Heinrich Gottlob von Justi, Die Grundfeste zu der
Macht und Glückseligkeit der Staaten, oder ausführliche Darstellung der
gesamten Policey-Wissenschaft, Königsberg 1761, Woltersdorf, Bd, II,
S. 168. — In Reuß ältere Linie zwang noch in der Vorkriegszeit ein be-
irächtlich altes Gesetz von 1854 die unehelich Geschwängerte bei Ver-
meidung empfindlicher Strafen spätestens im vierten Monate ihren Zu-
stand persönlich bei der hohen Obrigkeit, d.h. einem höhnisch oder lüstern
blinzelnden Schreiber oder Kanzlisten, unter Angabe intimer Details anzu-
zeigen. (Rühle, S. 64.)
20 Lexis, S. 786.