1. Die Landelsunternehmung.
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Transportmitteln im wesentlichen nur aus den für die Kontorarbeiten und für die
Aufbewahrung der Waren nötigen Räumlichkeiten und den dazu gehörenden Ein
richtungen. In den großen Landelspläycn bedarf der Kaufmann nicht einmal eigener
Warenlager, sondern es stehen ihm hier oft sehr großartige Aufbcwahrungsanstalten,
seien es öffentliche (wie Zollniederlagen, Getreidchallen usw.) oder durch Privatunter-
nchmung eingerichtete zur Verfügung, von denen aus der weitere Verkauf und die
Versendung der Waren sich auf die bequemste Weise bewerkstelligen läßt. — Was
das umlaufende Kapital des Landclsunternehmens betrifft, so durchläuft der bei
weitem größte Teil desselben nur die Formen Geld und Ware; nur ein verhältnis
mäßig kleiner Teil wird in der Gestalt von Geld zur Zahlung von Löhnen und
Gehältern verwendet, die als Landlungsunkosten durch einen Zuschlag zum Preise der
Waren ersetzt werden müssen. Die übrigen laufeirden Betriebskosten sind bei einem
reinen Landelsunternehmcn von gerirrgcm Belange. ■— Der Lande! bezieht somit
seinen Gewinn nicht unmittelbar aus der kapitalistischen Ausnutzung von Arbeits
kräften. Gewöhnliche Arbeiter (wie Packer, Ausläufer usw.) verwendet er nur
in geringer Zahl und für ganz untergeordnete Zwecke. Löher gebildete Gehilfen
(Kommis) sind jedem größeren Landlungsunternehmer allerdings unentbehrlich, aber
auch diese werden wohl niemals behaupten wollen, wie das von seiten der industriellen
Arbeiter so häufig geschieht, daß sie die eigentlichen Produzenten des dem Geschäfts
inhaber zufallenden Gewinnes feien. Eine gleichwertige Kontorarbeit kann in dem
einen Falle mit einem zehnmal so großen Kapitalumsah verbunden sein als in dem
anderen, und der Gewinn wird dann in ähnlichen Verhältnissen verschieden sein.
Die Landelsgehilfen stehen auch tatsächlich und gesetzlich in einem anderen Ver
hältnis zu den Unternehmern als die gewöhnlichen Lohnarbeiter. Allerdings besteht
ein wesentlicher Unterschied zwischen den Gehilfen des Großhandels, die als
Buchhalter, Kassierer, Korrespondenten, Magazinverwalter, Reisende usw. beschäftigt
sind, und den im Datailhandel unmittelbar mit dem Publikum verkehrenden Laden-
gehilfen, wenn auch scharfe Grenzen zwischen diesen beiden Klassen ebensowenig zu
ziehen sind wie zwischen den entsprechenden Geschäftsbetrieben. Die Großhandels-
gehilsen haben eine höhere Schulbildung erhalten, und manche haben sich auch durch
Aufenthalt im Auslande praktische Fertigkeit in fremden Sprachen erworben. Es
befinden sich unter ihnen viele junge Leute aus wohlhabenden Familien, die eine
praktische Vorbereitungszeit durchmachen wollen und sichere Aussicht auf einstige
Selbständigkeit haben. Einigen gelingt es, auch ohne den Besitz eigenen Kapitals als
Gesellschafter einer Firma selbständig zu werden. Auch gibt cs in den großen Bank-
und Landelsunternehmungen eine Anzahl von Stellen, die mit ebenso hohen Gehältern
ausgestattet sind wie die meisten höheren Staatsämter, und weit größer noch ist die
Zahl der mittleren Stellen, deren Inhaber hinsichtlich des Gehaltes den Subaltern
beamten gleichstehen. So haben die Landelsgehilfen dieser Kategorie im allgemeinen
den Charakter von Privatbeamten oder Angestellten erhalten. Ihr Dienstvertrag
mit dem Unternehmer ist in der Regel nach der Absicht beider Teile auf eine längere
Dauer berechnet, was sich darin ausspricht, daß nicht ein Tage- oder Wochenlohn,
sondern ein Jahres- oder mindestens ein Monatsgehalt vereinbart wird, und daß für
die Auflösung des Verhältnisses Bedingungen und Kündigungsfristen üblich sind, welche
demselben eine weit größere Festigkeit verleihen, als sie der gewöhnliche Arbeitsvertrag
besitzt. Auch ist das Eehilfengehalt bei weitem nicht in dem Grade von der Konkurrenz
abhängig wie der eigentliche Arbeitslohn. Das Lerkommen und auch das Interesse
des Landelsunternehmers macht es notwendig, daß die Gehilfen äußerlich auf dem
Lebensniveau der mittleren bürgerlichen Klasse bleiben; sie können also nicht auf das
Existenzminimum der gewöhnlichen Arbeiter hcrabgedrückt werden. Auch wird ein
Kaufmann nicht daran denken, seine Gchilfenstcllen an die Mindestsordernden aus-