Full text : Sittlichkeit in Ziffern?

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Zweiter Teil.

Begriff der Unbescholtenheit für niedere Stände laxer oder eingeschränkter
 als für höhere verstanden werden dürfte (RGE.

es auch heute noch ein uneheliches Kind vielfach schwerer im Leben hat,
als ein eheliches, das ist leider nicht wohl zu bestreiten. Von aufgeklärten
Zeitgenossen wird diese Unterscheidung zwischen ehelichen und. unehelichen
Kindern als eine bedauerliche Rückständigkeit angesehen; man befindet sich
in sehr guter Gesellschaft, man kann sich sogar auf den größten Deutschen,
 Goethe, berufen, wenn man für die volle soziale und bürgerliche
Gleichberechtigung der unehelichen Kinder eintritt. Aber man versteht es
nur zu gut, daß diese aufgeklärten Gedanken in preußischen Köpfen vielfach
 noch keinen Eingang gefunden haben, Um so betrübsamer ist es
freilich, daß in einem Lande wie Preußen sich die unehelichen Geburten
noch nicht haben ausschalten lassen, und daß selbst adlige Damen daran
beteiligt sind. Die Frage, ob heute im Deutschen Reich und in Preußen
der Adel überhaupt noch eine Existenzberechtigung habe, ist müßig. Tatsächlich
 sitzt er noch heute auf seinen Privilegien, trotz aller Verfassungsbestimmungen.
 Man braucht sich nur einmal die Zusammensetzung des
preußischen Herrenhauses anzusehen, um sich darüber klar zu werden,
daß der Adel noch immer auf die Gesetzgebung einen sehr maßgebenden.
Einfluß ausübt. Man braucht weiter nur die Armeerangliste nachzuprüfen,
um zu wissen, daß auch im Offizierkorps der Adel eine Vorrangstellung
ainnimmt, und daß es ganze Regimenter gibt, in denen fast ausschließlich
adlige Offiziere, höchstens durch einen „Konzessionsschulzen“ modernisiert,
zu finden sind; und man macht die sehr auffällige Beobachtung, daß die
Zahl der adligen Offiziere nach obenhin im Verhältnis zu den bürgerlichen
 Offizieren immer größer wird. Auch in der Diplomatie und in der
Verwaltung wird man den Adel in einer Zahl ‚antreffen, die sich wenigstens
 statistisch gewiß nicht rechtfertigen ließe. Der Adel dominiert in
Preußen, das ist die Wirklichkeit, die durch papierne Bestimmungen nicht
aus der Welt geschafft wird. Ja, Herr v. Dallwitz kann sich darauf berufen,
 daß auch heute noch bürgerliche Personen, die sich durch irgendwelche
 Leistungen als würdig erwiesen haben, nicht etwa mit dem Adelstitel
 ausgezeichnet, sondern „in den Adelsstand erhoben“ werden, Wer aber
„erhoben“ wird, der kann auch ausgestoßen werden. Und wenn es auch
bei erwachsenen Personen, selbst soweit sie sich höchst unadlig benommen.
haben, einige Schwierigkeiten bietet, sie wieder in den Bürgerstand zurückzuversetzen,
 so blieb doch wenigstens bei den unehelichen Kindern adliger
Mütter eine Handhabe übrig, den Adel von unbequemen Elementen freizuhalten.
 Daß Herr v. Dallwitz darauf hält, von dieser Möglichkeit einen
ausgiebigen Gebrauch zu machen, das läßt auf den Eifer schließen, mit
dem er sich um die Aufrechterhaltung der staatlichen Ordnung bemüht.
            
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