Statistische Vorfragen.
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in Strafs. Bd. 37, S. 95). Die Anerkennung des idealistischen
Standpunktes dieser Gleichsetzung kann aber nicht darüber
hinwegtäuschen, daß die Reinheit der Geschlechtsehre in den
verschiedenen Volksklassen je nach ihrer regionalen, sozialen
oder berufsständischen Schichtung sehr verschieden ver-
standen und bewertet wird ®,
Die Tardinuptialität führt also statistisch bei den bürger-
lichen Kreisen nicht zu hohen Ziffern Unehelicher, während
umgekehrt die durchschnittlich frühere Heirat der unteren
Klassen die Entstehung hoher Unehelichkeitsziffern bei ihnen
unter Umständen nicht verhindert. Denn Unehelichkeit ist wirk-
Er hat sich die Mahnung des Fürsten Bülow zunutze gemacht und erklärt
mit Entschiedenheit: Preußen auf dem Gebiet der Adelsrechte voran! Oder
sollte man Herrn v. Dallwitz unrecht tun? Sollte er selbst allmählich ein-
gesehen haben, daß sich die Adelsprivilegien gerade in Preußen nicht
mehr halten lassen? Er hätte ein volles Recht zu dieser Auffassung, da
der preußische Adel sich leider sehr häufig als eine Last und ein Hemm-
schuh der preußischen Entwicklung erwiesen hat. Die preußische Geschichte
des vorigen Jahrhunderts ist voll von den unverständigen Widerständen,
die der preußische Adel der Stein-Hardenbergschen Reformgesetzgebung
entgegenstellte; man weiß auch, wie das Junkerparlament im Sturmjahre
1848 für neue Adelsprivilegien zu wirken suchte. Gewiß, es gibt auch
sehr tüchtige Männer adligen Geschlechts, die sich um das öffentliche Wohl
verdient gemacht haben, wie man sich überhaupt hüten muß, den einzelnen
Adligen für die Sünden seines ganzen Standes verantwortlich zu machen.
Aber als Institution hat sich der Adel im allgemeinen und der preußische
Adel im besonderen überlebt. Vielleicht wollte Herr v. Dallwitz durch seinen
Reformerlaß nur eine allmähliche Einschränkung des Adels einleiten. In
diesem Falle müßte er freilich noch einen kleinen Schritt weiter gehen
und den radikaleren Vorschlag in wohlwollende Erwägung ziehen: „Der
Adel wird abgeschafft, nicht bloß für die unehelichen, sondern auch für die
ehelichen Kinder adliger Personen. Sie führen künftig den Familiennamen,
aber ohne Adelszeichen.“ Diese Korrektur hätte wenigstens den Vorzug der
Konsequenz, die man an dem Erlasse des Herrn v. Dallwitz leider ver-
missen muß.“
22 F, E. Traumann, Geschlechtsehre, im Handwörterbuch der Sexual-
wissenschaft, herausg. von Max Marcuse, 2. Aufl,, Bonn 1926, Marcus
u, Weber, 5. 2233.