Full text: Sittlichkeit in Ziffern?

Statistische Vorfragen. 
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in Strafs. Bd. 37, S. 95). Die Anerkennung des idealistischen 
Standpunktes dieser Gleichsetzung kann aber nicht darüber 
hinwegtäuschen, daß die Reinheit der Geschlechtsehre in den 
verschiedenen Volksklassen je nach ihrer regionalen, sozialen 
oder berufsständischen Schichtung sehr verschieden ver- 
standen und bewertet wird ®, 
Die Tardinuptialität führt also statistisch bei den bürger- 
lichen Kreisen nicht zu hohen Ziffern Unehelicher, während 
umgekehrt die durchschnittlich frühere Heirat der unteren 
Klassen die Entstehung hoher Unehelichkeitsziffern bei ihnen 
unter Umständen nicht verhindert. Denn Unehelichkeit ist wirk- 
Er hat sich die Mahnung des Fürsten Bülow zunutze gemacht und erklärt 
mit Entschiedenheit: Preußen auf dem Gebiet der Adelsrechte voran! Oder 
sollte man Herrn v. Dallwitz unrecht tun? Sollte er selbst allmählich ein- 
gesehen haben, daß sich die Adelsprivilegien gerade in Preußen nicht 
mehr halten lassen? Er hätte ein volles Recht zu dieser Auffassung, da 
der preußische Adel sich leider sehr häufig als eine Last und ein Hemm- 
schuh der preußischen Entwicklung erwiesen hat. Die preußische Geschichte 
des vorigen Jahrhunderts ist voll von den unverständigen Widerständen, 
die der preußische Adel der Stein-Hardenbergschen Reformgesetzgebung 
entgegenstellte; man weiß auch, wie das Junkerparlament im Sturmjahre 
1848 für neue Adelsprivilegien zu wirken suchte. Gewiß, es gibt auch 
sehr tüchtige Männer adligen Geschlechts, die sich um das öffentliche Wohl 
verdient gemacht haben, wie man sich überhaupt hüten muß, den einzelnen 
Adligen für die Sünden seines ganzen Standes verantwortlich zu machen. 
Aber als Institution hat sich der Adel im allgemeinen und der preußische 
Adel im besonderen überlebt. Vielleicht wollte Herr v. Dallwitz durch seinen 
Reformerlaß nur eine allmähliche Einschränkung des Adels einleiten. In 
diesem Falle müßte er freilich noch einen kleinen Schritt weiter gehen 
und den radikaleren Vorschlag in wohlwollende Erwägung ziehen: „Der 
Adel wird abgeschafft, nicht bloß für die unehelichen, sondern auch für die 
ehelichen Kinder adliger Personen. Sie führen künftig den Familiennamen, 
aber ohne Adelszeichen.“ Diese Korrektur hätte wenigstens den Vorzug der 
Konsequenz, die man an dem Erlasse des Herrn v. Dallwitz leider ver- 
missen muß.“ 
22 F, E. Traumann, Geschlechtsehre, im Handwörterbuch der Sexual- 
wissenschaft, herausg. von Max Marcuse, 2. Aufl,, Bonn 1926, Marcus 
u, Weber, 5. 2233.
	        
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