Object: Die Industrialisierung der deutschen Landwirtschaft, eine neue Phase kapitalistischer Monopolherrschaft

Als erste hat die Schleswig-Holsteinische Landwirtschaftskammer 
1926 die Standardisierung der Milchproduktion nach 
Jänischem Muster in die Hand genommen. Es wurde zunächst eine 
amtliche Buttermarke eingeführt, und zwar mit dem Erfolg, daß 
die schleswig-holsteinische Markenware in kurzer Zeit die dänische 
Butter vom Hamburger Markte vertrieb, Im vergangenen Jahre hat 
die Kammer auch Bestimmungen für die Produktion und Ablieferung 
von Markenmilch herausgegeben, Markenmilch wird in zwei 
Qualitäten als Vollmilch und als Vorzugs- oder Kindermilch auf den 
Markt gebracht. Diese Markenmilch steht von der Gewinnung im 
Stalle ab bis zur Abgabe an den Verbraucher unter amtlicher und 
ärztlicher Kontrolle. Am 1. Januar 1928 waren bereits 6860 ‚Kühe 
angeschlossen. Für weitere 4000 laufen zurzeit die Prüfungen, Auch 
diese Zahlen beweisen jedoch, daß die Masse der Milchviehhalter, 
d.h, die kleineren und mittleren Bauern, diese Kontrollmaßnahmen 
nicht mitmachen können, Die kleinen Betriebe bringen laut eigenem 
Eingeständnis der Landwirtschaftskammer die „nicht unwesentlichen 
Beträge‘ für die als Voraussetzung der Gewährung der Schutzmarke 
geforderten Verbesserungen des Stalles, für die Einrichtung von 
Milchkammern und Kühlvorrichtungen, Beschaffung von Flaschen 
and Spülmaschinen etc. nicht auf, 
Heute haben bereits eine ganze Anzahl der wichtigsten Land- 
wirtschaftskammern besondere Standards (Qualitätsstufen) und 
Schutzmarken für die von ihnen kontrollierte Qualitätsware ein- 
geführt, ‘ So hat die Landwirtschaftskammer Dresden Anfang 
des Jahres eine amtliche Butterprüfungsstelle eingerichtet, Bei 
jeder angeschlossenen Molkerei werden jährlich 12 Butterprüfungen 
vorgenommen. Auch in der Rheinprovinz hat die Landwirt- 
schaftskammer Anfang 1928 beschlossen, Milchmarken heraus- 
zugeben. Diese werden nur an Landwirte oder Molkereien verliehen, 
die „über entsprechende Betriebseinrichtungen verfügen‘, Auch 
hier also das Privileg kapitalkräftiger Großbetriebe, denn es ist klar; 
daß die kontrollierten Molkereien ihrerseits wieder ihren Lieferanten 
bestimmte Anforderungen stellen müssen und die Kleinbauernmilch 
nicht als vollwertig anerkennen und bezahlen können, Da aber 
nichts geschieht, um die kleinbäuerliche Produktion zu heben, so 
wirkt auch hier im kleinbäuerlichen Rheinland der Markenschutz als 
Prämie für die Großbetriebe, 
Laut. Mitteilung des Landwirtschaftlichen Genossenschaftsblattes 
{Organ des Raiffeisenverbandes) vom 30. April 1928 hat die Jahres- 
versammlung „Allgäuer Butter- und Käsebörse” ein- 
stimmig beschlossen: a) die Schaffung einer Buttermarke zunächst 
für das bayerische und württembergische Molkereigebiet; b) Einrich- 
tung von öffentlichen Butterversteigerungen; c) Zusammenarbeit der 
„Allgäuer Butter- und Käsebörse‘ als Versuchsorgan der staatlichen 
Behörden für die Standardisierung mit den milchwirtschaftlichen 
Untersuchungsanstalten in Kempten und Wangen; d) Ausdehnung 
dieser Einrichtung auf ganz Bayern und Württemberg, sobald erst 
die Buttermarke sich im Allgäu eingelebt hat, und e) Verleihung der
	        
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