Als erste hat die Schleswig-Holsteinische Landwirtschaftskammer
1926 die Standardisierung der Milchproduktion nach
Jänischem Muster in die Hand genommen. Es wurde zunächst eine
amtliche Buttermarke eingeführt, und zwar mit dem Erfolg, daß
die schleswig-holsteinische Markenware in kurzer Zeit die dänische
Butter vom Hamburger Markte vertrieb, Im vergangenen Jahre hat
die Kammer auch Bestimmungen für die Produktion und Ablieferung
von Markenmilch herausgegeben, Markenmilch wird in zwei
Qualitäten als Vollmilch und als Vorzugs- oder Kindermilch auf den
Markt gebracht. Diese Markenmilch steht von der Gewinnung im
Stalle ab bis zur Abgabe an den Verbraucher unter amtlicher und
ärztlicher Kontrolle. Am 1. Januar 1928 waren bereits 6860 ‚Kühe
angeschlossen. Für weitere 4000 laufen zurzeit die Prüfungen, Auch
diese Zahlen beweisen jedoch, daß die Masse der Milchviehhalter,
d.h, die kleineren und mittleren Bauern, diese Kontrollmaßnahmen
nicht mitmachen können, Die kleinen Betriebe bringen laut eigenem
Eingeständnis der Landwirtschaftskammer die „nicht unwesentlichen
Beträge‘ für die als Voraussetzung der Gewährung der Schutzmarke
geforderten Verbesserungen des Stalles, für die Einrichtung von
Milchkammern und Kühlvorrichtungen, Beschaffung von Flaschen
and Spülmaschinen etc. nicht auf,
Heute haben bereits eine ganze Anzahl der wichtigsten Land-
wirtschaftskammern besondere Standards (Qualitätsstufen) und
Schutzmarken für die von ihnen kontrollierte Qualitätsware ein-
geführt, ‘ So hat die Landwirtschaftskammer Dresden Anfang
des Jahres eine amtliche Butterprüfungsstelle eingerichtet, Bei
jeder angeschlossenen Molkerei werden jährlich 12 Butterprüfungen
vorgenommen. Auch in der Rheinprovinz hat die Landwirt-
schaftskammer Anfang 1928 beschlossen, Milchmarken heraus-
zugeben. Diese werden nur an Landwirte oder Molkereien verliehen,
die „über entsprechende Betriebseinrichtungen verfügen‘, Auch
hier also das Privileg kapitalkräftiger Großbetriebe, denn es ist klar;
daß die kontrollierten Molkereien ihrerseits wieder ihren Lieferanten
bestimmte Anforderungen stellen müssen und die Kleinbauernmilch
nicht als vollwertig anerkennen und bezahlen können, Da aber
nichts geschieht, um die kleinbäuerliche Produktion zu heben, so
wirkt auch hier im kleinbäuerlichen Rheinland der Markenschutz als
Prämie für die Großbetriebe,
Laut. Mitteilung des Landwirtschaftlichen Genossenschaftsblattes
{Organ des Raiffeisenverbandes) vom 30. April 1928 hat die Jahres-
versammlung „Allgäuer Butter- und Käsebörse” ein-
stimmig beschlossen: a) die Schaffung einer Buttermarke zunächst
für das bayerische und württembergische Molkereigebiet; b) Einrich-
tung von öffentlichen Butterversteigerungen; c) Zusammenarbeit der
„Allgäuer Butter- und Käsebörse‘ als Versuchsorgan der staatlichen
Behörden für die Standardisierung mit den milchwirtschaftlichen
Untersuchungsanstalten in Kempten und Wangen; d) Ausdehnung
dieser Einrichtung auf ganz Bayern und Württemberg, sobald erst
die Buttermarke sich im Allgäu eingelebt hat, und e) Verleihung der