Object : Die Handelskammern

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meist  die  Namen  Chamber  of  commerce  oder  Board  of  trade.  In
New  Yorknnd  einer  Reihe  von  anderen  Städten  bezeichnet  Chamber
of  commerce  eine  Vertretung  der  allgemeinen  Handelsinteressen,
während  unter  einem  Board  of  trade  eine  Institution  verstanden
wird,  welche  die  Vertretung  der  Interessen  der  am  Orte  arbeitenden ­
  Mitglieder  zur  Aufgabe,  bisweilen  sogar  nur  ganz  bestimmte ­
  Interessen  der  Mitglieder  (z.  B.  Kreditversicherung)  im
Auge  hat.  In  New  York  nimmt  die  Chamber  of  Commerce  die
großen,  allgemeinen  Handelsinteressen  wahr;  ein  Board  of  trade
and  Transportation  widmet  sich  den  Interessen  des  örtlichen
Handels-  und  Verkehrslebens;  daneben  bestehen  die  Börsenvereine
der  Stock  Exchange,  der  Produce  Exchange,  der  Cotton-Exchange ­
  usw.,  welche  sich  als  Spezial  Vertretungen  ihrer  Branchen
betrachten  und  die  Interessen  ihrer  Mitglieder,  besonders  durch
Ermöglichung  von  Börsenversammlungen  und  Erleichterung  des
Telegraphen-  und  Telephonverkehrs,  fördern.  —  An  manchen  Orten
ist  jedoch  unter  einem  Board  of  trade  auch  eine  Vertretung  der
allgemeinen  Handelsinteressen  zu  verstehen,  wie  in  Chicago  und
Philadelphia;  und  umgekehrt  bezeichnet  Chamber  of  commerce
an  manchen  Orten,  z.  B.  Albany,  eine  Institution,  welche  sich  rein
örtlichen  Interessen  widmet.  Bisweilen  finden  sich  Körperschaften
beider  Bezeichnungen  in  einer  Stadt,  ohne  in  ihrem  Programm
wesentliche  Verschiedenheiten  zu  haben;  neben  ihnen  findet  sich
möglicherweise  dann  noch  eine  Merchants’  Association  mit  ganz
ähnlichem  Programm.  Außer  diesen  Vertretern  allgemeiner  Handel ­
  sin  teressen  gibt  es,  ohne  die  Möglichkeit  genauerer  Abgrenzung,
Körperschaften  zur  Förderung  von  lokalen  Zwecken  oder  auch
von  mehr  oder  weniger  speziellen  Brancheninteressen.
Bei  aller  Verschiedenheit  in  Bezeichnung,  Verfassung  und
Aufgabenkreis  haben  die  Handelsvertretungen  der  Vereinigten
Staaten,  oder  wenigstens  die  größeren  unter  ihnen,  in  der  Regel
eines  gemeinsam,  das  Prinzip  der  beschränkten  Mitgliederzahl.
Die  Folge  dieses  Systems  des  numerus  clausus  ist,  daß  die  Mitgliedschaft ­
  ein  wertvolles  und  kostspieliges  Recht  wird  und  die
Teilnahme  an  den  Handelsvertretungen  nur  den  wohlhabendsten
Kreisen  möglich  ist.  Man  erklärt  dieses  System  zum  Teil  damit,
daß  man  schwächere  Existenzen  fernhalten  müsse,  um  die  Kammer
tatkräftig  zu  erhalten.  An  anderen  Orten  erklärt  sich  der  hohe
Kaufwert  der  Mitgliedschaft  an  der  Chamber  of  commerce  oder
dem  Board  of  trade  dadurch,  daß  mit  ihnen  eine  hohe  Hinterbliebenenversicherung ­
  verbunden  ist.  An  einigen  Orten  ist  die
Mitgliederzahl  nicht  durch  Statut  fest  beschränkt.  Die  Mitgliedschaft ­
  aber  ist  verkäuflich  und  der  Eintritt  in  die  Kammer  ohne
Erwerb  einer  solchen  so  kostspielig,  daß  tatsächlich  nur  soviel
neue  Mitglieder  eintreten  können,  als  alte  Mitgliedschaften  frei
werden.  (In  Chicago  beträgt  das  offizielle  Eintrittsgeld  10  000
Dollar,  ein  Transferable  Certificate  3—4000  Dollar.)

Numerus
clausus.
            
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