Full text : Die Handelskammern

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Betätigungsgebiete.


Einfluß  auf  die
Gesetzgebung.

Förderung  der
kommunalen
Interessen.

Von  den  verschiedenen  Betätigungsgebieten  der  amerikanischen
Chambers  of  Commerce  und  Boards  of  trade  sind  die  wichtigsten:
die  Einflußnahme  auf  die  Gesetzgebung  und  Verwaltung  des
Staats,  die  Pflege  der  örtlichen,  kommunalen  Interessen  und  die
Versorgung  der  Mitglieder  mit  statistischen  Nachrichten.
Der  Einfluß  der  amerikanischen  Handelsvertretungen  auf
die  Gesetzgebung  und  die  innere  Politik  überhaupt  ist  recht  erheblich. ­
  So  hat  die  Handelskammer  von  New  York  die  Angriffe
auf  die  amerikanische  Währung  abgewehrt,  sie  ist  für  die  Reziprozität ­
  in  Handelsverträgen,  für  internationale  Schiedsgerichte,
für  eine  bessere  Ausbildung  des  Handelsstandes  eingetreten.  Sie
hat  für  die  Erbauung  von  Kanälen,  Eisenbahnlinien  und  für  die
Veranstaltung  anderer  Verkehrseinrichtungen  gearbeitet.  Andere
amerikanische  Kammern  haben  ähnlich  gewirkt.  Doch  gilt  das
nur  von  den  größeren,  von  den  Handelsvertretungen,  welchen
durch  die  Anzahl  und  die  Bedeutung  ihrer  einzelnen  Mitglieder
eine  solche  Stellung  zukommt,  daß  ihre  Wünsche  und  Ansichten
politische  Faktoren  darstellen.  Weniger  die  Gründe,  mit  denen
in  den  Vereinigten  Staaten  eine  Handelsvertretung  für  ein  Gesetz,
für  ein  Unternehmen  eintritt,  bestimmen  den  Erfolg,  als  das
Ansehen,  das  sie  besitzt.  Deshalb  ist  die  wirksame  Einflußnahme
auf  die  Gesetzgebung  auch  im  wesentlichen  den  großen  Kammern
Vorbehalten.  Die  kleineren  sehen  sich  mehr  oder  weniger  auf  die
Förderung  lokaler  Interessen  beschränkt.
Auf  dem  Gebiete  der  Wahrung  der  kommunalen  Interessen
finden  die  mittleren  und  kleineren  Interessenvertretungen  freilich ­
  ein  großes  Arbeitsfeld.  Infolge  des  weitgehenden  Zusammenhangs ­
  des  politischen  Parteilebens  mit  den  Kommunalverwaltungen ­
  steht  in  den  Vereinigten  Staaten  das  Selbstverwaltungswesen ­
  auf  keiner  hohen  Stufe.  Von  den  Handel-  und
Gewerbetreibenden  wurden  die  Folgen  der  kommunalen  Mißstände
am  schwersten  empfunden;  es  ist  natürlich,  daß  ihre  Vertretungen
sich  bemühen,  die  Gemeindeverwaltungen  durch  ihre  Mithilfe  zu
unterstützen  oder  durch  öffentliche  Kritik  zu  ihrer  Pflicht  anzuhalten. ­
  Es  ist  zu  bemerken,  daß  die  sich  vorwiegend  lokalen
Interessen  widmenden  Handelsvertretungen  seltener  dem  Prinzip
des  numerus  clausus  folgen  als  die  großen,  politischen  Zielen
nachgehenden  Kammern.  —•  Die  Handelskammer  zu  Albany,  die
nicht  zu  den  großen  Kammern  gehört,  welche  auf  eine  politische
Rolle  Anspruch  machen  können,  bemüht  sich,  Albanys  Handel
und  Gewerbe  dadurch  zu  fördern,  daß  sie  Fabriken,  welche  neu
begründet  werden,  oder  ihr  Domizil  verlegen,  mit  allen  Kräften
nach  Albany  zieht,  mit  der  Stadt  zusammen  den  Hafen  im  Hudson
verbessert  und  eine  systematische  Propaganda  für  Albany  als
Fremdenstadt  macht.  Indem  sie  Beziehungen  zu  einer  Vereinigung ­
  der  Engroshändler  unterhält,  sucht  sie  Albany  als  Einkaufsstadt ­
  zu  größerer  Bedeutung  zu  verhelfen.  —  Eine  Handels-
            
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