Contents: Der Zucker im Kriege

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Bruchteile eines Hundertteiles begnügen müssen; dagegen pflegte er 
jetzt, wie die schon früher micdergegebene Tabelle zeigt, einen wesent 
lich größeren Gewinn für sich in Anspruch zu nehmen. Es wurde 
daher bestimmt, daß der Großhandels-Höchstpreis ausschließlich der 
Transportkosten den Verkaufspreis der frachtgünstigst gelegenen 
Raffinerie höchstens um 5 Hundertteile übersteigen dürfte. Durch 
die Festsetzung von Großhandels-Höchstpreisen war den Landeszentral 
behörden die Möglichkeit gegeben, ihrerseits unter Berücksichtigung 
dev örtlichen Eigentümlichkeiten Kleinhandels-Höchstpreise festzusetzen. 
In Fällen besonderen Bedarfes konnte der Zuschlag mit besonderer 
Genehmigung auf 7 v. H. festgesetzt werden. 
e) Regelung des Verkehrs mit Zucker im Be 
triebsjahre 1915/16. Die für die Zuckerbewirtschaftung im 
Betriebsjahre 1914/15 getroffenen Maßnahmen wurden für das Be 
triebsjahr 1915/16 im allgemeinen beibehalten. Wesentliche Ver 
änderungen ergaben sich nur in der Freigabe der Kontingentsanteile 
und in der Festsetzung der Preise für Rohzucker und VerbrauchSzuckcr. 
Entsprechend dem voraussichtlich größeren Zuckerbedarf im Winter 
wurde durch die Bekanntmachung voin 26. August 1915 bestimmt, daß 
von dem im Betriebsjahre 1915/16 in den einzelnen rübcnver- 
arbeitenden Fabriken hergestellten Rohzucker 55 Hunderttcile der vor 
aussichtlichen Gewinnung bis zum Ende Dezember an die Verbrauchs- 
zuckcrfabriken verteilt werden sollten. Hierbei hatten die Lieferungen 
von 15 Hundertteilen im Oktober, von 20 Hundertteilen im November 
und weiteren 20 Hundcrtteilcn im Dezember zu erfolgen. 
Bei der Festsetzung der P r e i s e für Rohzucker und Verbrauchs 
zucker ging man von der Anschauung aus, daß die Zuckererzeugung in 
Anbetracht des Rückganges der Anbaufläche und des schlechten Standes 
der Felder einen Ansporn erfahren müsse. Einzelne Rohzuckerfabriken 
hatten die Absicht, den Betrieb in dieser Kampagne überhaupt nicht 
aufzunehmen, während andere mit der Aufnahme des Betriebes noch 
zögerten. Ferner sollte den Landwirten durch eine Erhöhung des 
Rohzuckerpreises eine bessere Bezahlung der Rüben gewährleistet und 
damit die Verfütterung der Zuckerrüben eingeschränkt werden. Der 
Preis für Rohzucker wurde um 2,50 Jl höher als im Beginn des 
abgelaufenen Betriebsjahres, mit 12 Jl für 60 kg ohne Sack frei 
Magdeburg festgesetzt. Dieser Preis sollte eine Bezahlung der Rüben 
mit etwa 1,25 Jt für den Zentner ermöglichen. Bei Lieferungen 
nach dem 31. Dezember sollte sich der Preis am 1. jedes Monats um 
10 Hs, bis zum Höchstpreise von 12,50 Jl, erhöhen. Für Verbrauchs 
zucker wurde dementsprechend der Preis für 50 kg gemahlenen Melis
	        
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