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Bruchteile eines Hundertteiles begnügen müssen; dagegen pflegte er
jetzt, wie die schon früher micdergegebene Tabelle zeigt, einen wesent
lich größeren Gewinn für sich in Anspruch zu nehmen. Es wurde
daher bestimmt, daß der Großhandels-Höchstpreis ausschließlich der
Transportkosten den Verkaufspreis der frachtgünstigst gelegenen
Raffinerie höchstens um 5 Hundertteile übersteigen dürfte. Durch
die Festsetzung von Großhandels-Höchstpreisen war den Landeszentral
behörden die Möglichkeit gegeben, ihrerseits unter Berücksichtigung
dev örtlichen Eigentümlichkeiten Kleinhandels-Höchstpreise festzusetzen.
In Fällen besonderen Bedarfes konnte der Zuschlag mit besonderer
Genehmigung auf 7 v. H. festgesetzt werden.
e) Regelung des Verkehrs mit Zucker im Be
triebsjahre 1915/16. Die für die Zuckerbewirtschaftung im
Betriebsjahre 1914/15 getroffenen Maßnahmen wurden für das Be
triebsjahr 1915/16 im allgemeinen beibehalten. Wesentliche Ver
änderungen ergaben sich nur in der Freigabe der Kontingentsanteile
und in der Festsetzung der Preise für Rohzucker und VerbrauchSzuckcr.
Entsprechend dem voraussichtlich größeren Zuckerbedarf im Winter
wurde durch die Bekanntmachung voin 26. August 1915 bestimmt, daß
von dem im Betriebsjahre 1915/16 in den einzelnen rübcnver-
arbeitenden Fabriken hergestellten Rohzucker 55 Hunderttcile der vor
aussichtlichen Gewinnung bis zum Ende Dezember an die Verbrauchs-
zuckcrfabriken verteilt werden sollten. Hierbei hatten die Lieferungen
von 15 Hundertteilen im Oktober, von 20 Hundertteilen im November
und weiteren 20 Hundcrtteilcn im Dezember zu erfolgen.
Bei der Festsetzung der P r e i s e für Rohzucker und Verbrauchs
zucker ging man von der Anschauung aus, daß die Zuckererzeugung in
Anbetracht des Rückganges der Anbaufläche und des schlechten Standes
der Felder einen Ansporn erfahren müsse. Einzelne Rohzuckerfabriken
hatten die Absicht, den Betrieb in dieser Kampagne überhaupt nicht
aufzunehmen, während andere mit der Aufnahme des Betriebes noch
zögerten. Ferner sollte den Landwirten durch eine Erhöhung des
Rohzuckerpreises eine bessere Bezahlung der Rüben gewährleistet und
damit die Verfütterung der Zuckerrüben eingeschränkt werden. Der
Preis für Rohzucker wurde um 2,50 Jl höher als im Beginn des
abgelaufenen Betriebsjahres, mit 12 Jl für 60 kg ohne Sack frei
Magdeburg festgesetzt. Dieser Preis sollte eine Bezahlung der Rüben
mit etwa 1,25 Jt für den Zentner ermöglichen. Bei Lieferungen
nach dem 31. Dezember sollte sich der Preis am 1. jedes Monats um
10 Hs, bis zum Höchstpreise von 12,50 Jl, erhöhen. Für Verbrauchs
zucker wurde dementsprechend der Preis für 50 kg gemahlenen Melis