Schlußfolgerungen für die Organisation des Geld- und Kapitalmarkts. 111
tjeren‘, wie das mit großen, auf bekannte Adressen lautenden Abschnitten, z. B.
regionalen Privatdiskonten, geschieht, um sich ihrerseits Geld zu beschaffen ?).
Aus diesem Dilemma hilft. die Form des Pensionsgeschäfts, Die deutschen. Banken
nehmen im Ausland ein. gewöhnliches Dariehn auf, aber zu ähnlich günstigen Bedin-
gungen, wie sie sie bei der Hergabe von feinsten deutschen Diskonten — das sind
für das Ausland feinste Devisen auf Deutschland — genießen würden; als Ersatz
für die feinsten Diskonten lombardieren sie ein Paket feiner deutscher Inlands-
wechsel, je mit Blanko-Indossament versehen; bei Rückzahlung des Darlehns wird
das lombardierte Paket zurückgegeben, oder das Darlehn wird verlängert und die
einzelnen Wechsel jeweils kurz vor Fälligkeit durch andere ähnliche und ähnlich
große ersetzt. Dadurch ‚entsteht für den Geldgeber eine „gebündelte Sicher-
heit“, weil er in dem an sich bereits kaum denkbaren Falle einer Zahlungsunfähig-
keit der betreffenden deutschen Bank sich durch Weiterbegebung der ihm lombar-
Jierten Wechsel, die ja nicht auf die betreffende Bank sondern auf irgendwelche
deutsche Firmen lauten, bezahlt machen kann; für diesen Notfall reicht die Bonität
der Wechsel vollkommen aus, nur für den gewöhnlichen Umlauf im Ausland
sind sie wegen der mit ihnen verbundenen zu hohen Spesen nicht geeignet.
Auf die hier möglichen zahlreichen Formen juristischer und handelstechnischer
Art braucht nicht eingegangen zu werden °), denn für uns kommt es im Augen-
blick nur auf das Prinzip an. Das Prinzip besteht darin, daß mittels des Wechsel-
pensionsgeschäfts die deutschen Banken ihren Wechselbestand nicht nur bei der
Reichsbank, sondern rundherum im ganzen Ausland und außerdem zu ganz
wesentlich günstigeren Sätzen als bei der Beichsbank verwerten können, wobei
es sich. regelmäßig um „größte“ Summen handelt. Deutsche Firmen kaufen in
Deutschland die dem Reparationsagenten. gezehnteten Güter, also Waren und
Dienstleistungen, zu gewerblichen Zwecken; ihre Lieferanten ziehen Wechsel auf
sie und diskontieren dieselben bei unseren Banken, welche sich im Wege des
Pensionsgeschäfts, durch Lombardierung dieser Wechsel im Ausland das nötige
Betriebskapital zur Diskontierung solcher Wechsel beschaffen, Den ausländischen
Geldgebern ist inzwischen über den Reparationsagenten durch die deutschen
Reparationszahlungen das Eigentumsrecht an diesen Gütern überstellt worden,
das ihnen nunmehr durch die Lombardierung der Wechselpakete gewissermaßen
verbrieft wird. Das Wechselpensionsgeschäft bedeutet materiell eine Auslöschung
der Staatsgrenzen; es müßte erfunden. werden, wenn es noch nicht bestände, so
gut paßt es zu unserer „schwebenden‘““ Auslandsverschuldung, zumal die Pensionen
immer wieder revolvingartig prolongiert werden können, ob bei dem ursprüng-
lichen Geldgeber oder bei einem anderen, ist unerheblich. Vor dem Kriege hatten
die deutschen Banken riesige Pensionen im Ausland, namentlich auch in Frank-
reich. Entweder werden die Pensionen auf Mark-Basis oder in der Valuta des
Geldgebers abgeschlossen. Die Schwankungen des Wechselkurses stören nicht,
weil die deutschen kreditnehmenden Banken Jahre lang mit demselben großen
Betrag, z. B. 600 000 schweizer Franken in der Schweiz — beim selben. Kreditor
ist nicht nötig — in der Schuld bleiben können, nur jeweils je nach Schwankung des
Frankenkurses ein größeres oder ein kleineres Paket deutscher Markwechsel, das
sie aber im Prinzip in natura, also ollne Kursverlust zurückerhalten, lombardieren
müssen und im übrigen in der Lage sind,. aus diesem Franken-Engagement zu
demselben Kurs wieder auszusteigen, zu dem sie eingestiegen waren,
1) Als Illustration dieses Verkehrs siehe die Kurskarten bei Mahlberg, Die Nachrich-
tengrundlagen des Devisenmarkts, a. a, 0.
2) Näheres siehe bei Suntych. a. a, 0.