116 Schlußfolgerungen für die Organisation des Geld- und Kapitalmarkts.
herausspringen, so ist das ein Zufall. Wegen dieser Zufallsmöglichkeit, die dann
Überfremdung im Gefolge haben kann, die Aktienform zu wählen, welche von
vornherein Überfremdung bedeutet, erscheint nicht richtig, zumal außerdem Re-
organisation auch durch inländische Kapitalhilfe denkbar ist,
Das Anlocken ausländischer Geldgeber besteht darin, ihnen ihre
unbewußte oder bewußte Scheu vor deutscher Anlage zu nehmen, sei es Scheu
bei den Kapitalvermittlern, also den ausländischen Banken, sei es bei den hinter
diesen stehenden amerikanischen, englischen, französischen, belgischen usw. Groß:
oder Mittelkapitalisten. Zweifellos dient das Vorhandensein der Reichsberatungs:
stelle für Auslandskredite der Beseitigung solcher Scheu nicht; wären russische
Zwangswirtschaftsstellen die Geldgeber, so möchte die behördliche Manipulierung
der deutschen Kapitalnachfrage vielleicht anlockend wirken, während für ameri-
kanische oder andere Geldgeber die Beratungsstelle und etwa daraus folgende
Schwierigkeiten einen wenig angenehmen Beigeschmack haben. Zeitungsberichte,
wie der folgende, dürften das genügend dartun: „Wenngleich es nicht zuzutreffen
scheint, daß es sich hier um eine mit Mitschuld der Stadt betriebene Camouflage
einer Auslands- als Inlandsanleihe handelt, wie sie im Fall der Städte... und ..,
voriges Jahr vorgenommen wurde.‘“ Für jemand, der sein sauer verdientes Geld
möglichst sicher anlegen will, sind das schreckhafte Worte und Folgen eines
ihn an sich bereits beunruhigenden Systems, Siehe auch den Vorgang, daß eine
kölnische Inlandsleihe über Nacht in Holland auftaucht. Anderseits ist nicht
zu leugnen, daß die Geschäftsfähigkeit von Kommunen, Kommunal- und Spar-
kassenverbänden und auch der kleineren Länder, selbst unter Heranziehung von
irgendwelchen Inlandsbanken, vielfach nicht ausreichen wird, um als gleich-
wertige Verhandlungspartner den smarten Gegenkontrahenten des internationalen
Finanzgeschäfts gegenüber zu treten. Vor dem Kriege verfügte nur ein kleiner,
spezialistischer Kreis von Banken und nicht einmal alle großen Inlandsbanken
über diese Geschäftsfähigkeit und vor allem über die dazu erforderlichen Bezie-
hungen, die durch den Krieg nicht vermehrt sondern vermindert wurden; was den
Kommunen und ihren lokalen bankfachlichen Helfern an Beziehungen und Finger-
spitzengefühl fehlt, kann nicht durch eine zwangswirtschaftliche Zentralstelle,
die doch. immer auf das Muster einer kriegswirtschaftlichen „Reichsfettstelle‘‘
hinauslaufen wird, ersetzt werden. Wenn die Reichsberatungsstelle die
Aufgabe hätte, nur Anleihen zu genehmigen, welche nicht
höher als 5% Nettozins hätten oder welche mit variablem Zins,
proportional zum Reichsbankdiskont, also für den Augenblick
mit sehr hohem Nettozins ausgestattet wären, so könnte man
sich mit ihr befreunden, Im Augenblick (Mai 1928) werden in der Schweiz
Bundesbahn-Obligationen von 1918/19 von 51% auf 41/„% bei einer Kursbasis von
991 0% herunterkonvertiert. Zur selben Zeit. verbreitet das .Wolffbüro die
Genehmigung der Beratungsstelle für die Aufnahme des ersten Teilbetrags der
Auslandsanleihe des deutschen Sparkassen- und Giroverbandes von 17,5 Millionen
Dollar = 73,5 Millionen Mark, Der Verband habe die Anleihe mit den in Berlin
anwesenden (!) Vertretern des Bankhauses Harris & Forbes & Co. abgeschlossen,
sie werde bereits 5 Tage später in New York zur Zeichnung aufgelegt. Bedin-
gungen: 8% Nominal-Zins, Tilgung als Annuität mit 2,96% Ausgangsquote bis
1947, Kündigungsmöglichkeit des Schuldners nach 5 Jahren, Rückzahlung zu Pari,
Emissionskurs 91,5%, also Nettozinslast bei 5jähriger Dauer 9,7% oder fast
10%! Welchen Sinn hat eine Beratungsstelle, wenn sie solche ungeheuerlichen
Bedingungen zuläßt?