Full text: Reparations-Sabotage durch die Weltwirtschaft

116 Schlußfolgerungen für die Organisation des Geld- und Kapitalmarkts. 
herausspringen, so ist das ein Zufall. Wegen dieser Zufallsmöglichkeit, die dann 
Überfremdung im Gefolge haben kann, die Aktienform zu wählen, welche von 
vornherein Überfremdung bedeutet, erscheint nicht richtig, zumal außerdem Re- 
organisation auch durch inländische Kapitalhilfe denkbar ist, 
Das Anlocken ausländischer Geldgeber besteht darin, ihnen ihre 
unbewußte oder bewußte Scheu vor deutscher Anlage zu nehmen, sei es Scheu 
bei den Kapitalvermittlern, also den ausländischen Banken, sei es bei den hinter 
diesen stehenden amerikanischen, englischen, französischen, belgischen usw. Groß: 
oder Mittelkapitalisten. Zweifellos dient das Vorhandensein der Reichsberatungs: 
stelle für Auslandskredite der Beseitigung solcher Scheu nicht; wären russische 
Zwangswirtschaftsstellen die Geldgeber, so möchte die behördliche Manipulierung 
der deutschen Kapitalnachfrage vielleicht anlockend wirken, während für ameri- 
kanische oder andere Geldgeber die Beratungsstelle und etwa daraus folgende 
Schwierigkeiten einen wenig angenehmen Beigeschmack haben. Zeitungsberichte, 
wie der folgende, dürften das genügend dartun: „Wenngleich es nicht zuzutreffen 
scheint, daß es sich hier um eine mit Mitschuld der Stadt betriebene Camouflage 
einer Auslands- als Inlandsanleihe handelt, wie sie im Fall der Städte... und .., 
voriges Jahr vorgenommen wurde.‘“ Für jemand, der sein sauer verdientes Geld 
möglichst sicher anlegen will, sind das schreckhafte Worte und Folgen eines 
ihn an sich bereits beunruhigenden Systems, Siehe auch den Vorgang, daß eine 
kölnische Inlandsleihe über Nacht in Holland auftaucht. Anderseits ist nicht 
zu leugnen, daß die Geschäftsfähigkeit von Kommunen, Kommunal- und Spar- 
kassenverbänden und auch der kleineren Länder, selbst unter Heranziehung von 
irgendwelchen Inlandsbanken, vielfach nicht ausreichen wird, um als gleich- 
wertige Verhandlungspartner den smarten Gegenkontrahenten des internationalen 
Finanzgeschäfts gegenüber zu treten. Vor dem Kriege verfügte nur ein kleiner, 
spezialistischer Kreis von Banken und nicht einmal alle großen Inlandsbanken 
über diese Geschäftsfähigkeit und vor allem über die dazu erforderlichen Bezie- 
hungen, die durch den Krieg nicht vermehrt sondern vermindert wurden; was den 
Kommunen und ihren lokalen bankfachlichen Helfern an Beziehungen und Finger- 
spitzengefühl fehlt, kann nicht durch eine zwangswirtschaftliche Zentralstelle, 
die doch. immer auf das Muster einer kriegswirtschaftlichen „Reichsfettstelle‘‘ 
hinauslaufen wird, ersetzt werden. Wenn die Reichsberatungsstelle die 
Aufgabe hätte, nur Anleihen zu genehmigen, welche nicht 
höher als 5% Nettozins hätten oder welche mit variablem Zins, 
proportional zum Reichsbankdiskont, also für den Augenblick 
mit sehr hohem Nettozins ausgestattet wären, so könnte man 
sich mit ihr befreunden, Im Augenblick (Mai 1928) werden in der Schweiz 
Bundesbahn-Obligationen von 1918/19 von 51% auf 41/„% bei einer Kursbasis von 
991 0% herunterkonvertiert. Zur selben Zeit. verbreitet das .Wolffbüro die 
Genehmigung der Beratungsstelle für die Aufnahme des ersten Teilbetrags der 
Auslandsanleihe des deutschen Sparkassen- und Giroverbandes von 17,5 Millionen 
Dollar = 73,5 Millionen Mark, Der Verband habe die Anleihe mit den in Berlin 
anwesenden (!) Vertretern des Bankhauses Harris & Forbes & Co. abgeschlossen, 
sie werde bereits 5 Tage später in New York zur Zeichnung aufgelegt. Bedin- 
gungen: 8% Nominal-Zins, Tilgung als Annuität mit 2,96% Ausgangsquote bis 
1947, Kündigungsmöglichkeit des Schuldners nach 5 Jahren, Rückzahlung zu Pari, 
Emissionskurs 91,5%, also Nettozinslast bei 5jähriger Dauer 9,7% oder fast 
10%! Welchen Sinn hat eine Beratungsstelle, wenn sie solche ungeheuerlichen 
Bedingungen zuläßt?
	        
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