118 Schlußfolgerungen für die Organisation des Geld- und Kapitalmarkts. ;
Man sieht, solche Mentalität ist der Heranlockung ausländischer Kreditgeber,
die ihr „sauer verdientes Geld‘ bei uns riskieren sollen, kaum förderlich, während
nach allem bisher Dargelegten kaum noch ausgesprochen zu werden braucht,
daß es nationale Pflicht des Reichsfinanzministers sein muß, durch Steuerbefrei-
ungen jeder Art und wo irgend möglich ist, ausländische Kapitalinvestierung bei
uns zu fördern, 1. weil der Anreiz der „Steuerersparnis“ psychologisch über deren
eigentlichen Wert hinaus als Anlockmittel wirkt1), und weil 2, und vor allem um
den Betrag von Steuerersparnissen der Zins für ausländische Geldgeber verbilligt
werden kann; ist das aber der Fall, dann kann unser ganzes inländisches Zins-
niveau sich um diese Spanne senken! Die Bedeutung solcher Maßnahme kann nur
unterschätzt werden. Die „entgangenen Steuereinnahmen‘“ sind eine „produktive
Ausgabe erster Ordnung‘, welche hundertfältige Frucht zu tragen geeignet er-
scheint. Ein gesenktes Zinsniveau bedeutet starke Belebung der Wirtschaft, zu-
nächst der zinskostenintensiven Branchen, die zur Zeit wegen zu hoher
Zinslast brach liegen müssen; die entgangene Steuereinnahme würde dann aus
anderen Quellen vielfältig fließen. Hier liegt fürwahr eine Aufgabe, des Schweißes
der Edlen im Finanzministerium und vor allem in den Parteien wert!
Damit stehen wir zugleich in der Besprechung der Mittel, um das ausläm-
dische Kapital zu verbilligen. Das wichtigste Mittel ist, wie sich aus
vorstehendem ergibt, Begünstigung ausländischen Kapitals in steuerlicher Hinsicht,
indem bei nachweislich ausländischer Herkunft des Geldes Steuern und Stempel-
kosten nachzulassen wären, welcher Art sie immer sein mögen und ohne Rück-
sicht darauf, ob es Emissionen im Ausland, direkte Kapitaleinlagen des Auslandes
im Inland oder Wertpapierkäufe für ausländische Rechnung in Deutschland sind.
Wie es damit zur Zeit steht, zeigen die Worte von Lansburgh?) von der Ver-
hängung eines „Embargo“ auf langfristiges Auslandskapital
durch grundsätzliche Verweigerung des Nachlasses der Kapitalrentensteuer oder
die Ausführungen von Walb?3): „Auch das Geldnehmerland kann sich gegen den
Zustrom wehren, In Deutschland hat man die Kapitalertragssteuer geradezu als
Kapitalschutzzoll bezeichnet,‘
Über technische Einzelheiten der Durchführung und der Erstreckung von
Steuerbefreiungen braucht hier nicht gesprochen zu werden, Wo ein Wille ist,
da ist ein Weg zur Aufhebung des schildbürgerlichen Schutzzolls auf den wich-
ligsten Bedarfsartikel des Wirtschafts- und Staatslebens, Vielleicht muß auf das
alte Affidavit-Verfahren *) zurückgegriffen werden. Allzu große Ängstlichkeit ist
') „Zu den Erfolgen der deutschen Emissionen in Holland, in 1928 über 40 Mill.
Gulden, hat zweifellos der Umstand beigetragen, daß die Anleihen steuerfrei waren; für den
holländischen Kapitalisten ist eine z. B. 7,2% steuerfreie Anleihe etwas anderes als eine
80% mit 10%9/, Kapitalertragssteuer.‘““ Der Deutsche Volkswirt, 9. 3. 28.
2) Lansburgh, Die Notenbanken und die Wirtschaft, a. a. O. Seite 600; Embargo
bedeutet wörtlich „Beschlag auf Schiffe und Ladung bei Kriegsausbruch legen‘ und wird
hier von Lansburgh ganz sinnrichtig angewandt, denn das Auslandskapital bildet sich
in Deutschland durch die Repartationszahlungen, und es wird durch die Steuer auf einen
Teil Beschlag gelegt; die selbstverständliche Abwälzung der Steuer auf die
deutschen Kapitalnutznießer bewirkt leider eine die ganze Wirt-
schaft störende Erhöhung des Zinsniveaus, so daß wir uns volkswirtschaft-
lich ins eigne Fleisch schneiden und — was sozialpolitisch ja wohl kaum gewollt war —
auch die inländischen Kapitalbesitzer, gedeckt durch die überragende Markt-
oder Stoßkraft der ausländischen Geldgeber, die Steuer abwälzen, also praktisch
nicht besteuert werden.
3) Walb, Die Struktur der internationalen Kapitalbeziehungen und ihre Veränderungen
seit dem Weltkriege, a. a. O. Seite 450, ;
4) Näheres „Steuerbefreiung der Auslandsemissionen ?“ Industrie- u. Handelszeitung 5. 2. 28