Schlußfolgerungen für die Organisation des Geld- und Kapitalmarkts, 119
nicht am Platze, denn es handelt sich um eine Wirtschaftsmaßnahme der „Kriegs-
fortsetzung mit anderen Mitteln‘; man war bisher bei mehr konkreten Verbilli-
gungsaktionen doch auch nicht gerade ängstlich. Bei letzteren handelt es sich,
volkswirtschaftlich gesprochen, darum, daß der Konsument wegen direkter oder indi-
rekter Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln die vollen Selbstkosten irgendwelchen
Konsums nicht aus eigner Kaufkraft herzugeben braucht, sodaß die Lieferbranchen
dieses Konsums künstlich gestärkt werden und ein Zwangseingriff in die Wirtschaft
und ihre Assortierung vorliegt; in unserem Steuerbefreiungsfalle dagegen wird nicht
eine einzelne sondern alle Branchen durch das billigere Kapital begünstigt; das
nachgelassene. Steuersoll wird — ohne Störung der Wirtschaft — wettgemacht
Jurch automatisches stärkeres Fließen anderer Quellen,
Der tragende Grundsatz der Steuer- und Stempelkostenbefreiung für auslän-
disches Kapital muß sein, daß sämtliches in Deutschland investiertes Auslands-
kapital generell in den Genuß der Befreiung kommt und damit relativ billiger
als deutsches Kapital ist und außerdem absolut um diese Kostenspanne verbilligt
wird. Eine spezielle, nur partielle Steuerbefreiung, etwa Kapitalertragssteuer-Be-
freiung der Pfandbriefe für den Wohnungsbau, worüber innerhalb der Zentrums-
partei Erwägungen angestellt worden sein sollen (siehe den soeben genannten
Artikel der Industrie- und Handelszeitung) erreichen das Ziel einer allgemeinen
Beeinflussung des Kapitalmarktes nicht. Ein zweiter Grundsatz einer solchen
„Staatskosten-Befreiungsaktion‘“ für das ausländische Kapital bestände darin, den
Nachlaß nur zu gewähren, wenn als Netto-Zins höchstens, sagen wir, 5% verein-
bart sind oder wenn variabler Zins, der im Augenblick und vorübergehend höher
sein könnte, stipuliert ist oder wenn Investierung in Aktienform mit gewöhnlicher
Dividende und ohne störende Vorrechte der ausländischen Hand gewählt wurde
usw. Hier liegt mithin zugleich ein weiteres Mittel, um die Zinspreisbildung zu beein-
Aussen. Eine Marktbeeinflussung durch bewußte Politik ist hier grundsätzlich
lenkbar, weil ja zur Zeit Reibungsverluste und preistreibende Momente bestehen,
welche sich wirtschaftlich nicht rechtfertigen; es soll also nicht ein gewöhnlicher
zwangswirtschaftlicher Eingriff versucht werden.
Das wichtige Kapitel über die Beförderung der Kapitalbildung für inländische
Rechnung durch Beseitigung der zahllosen sichtbaren und unsichtbaren eisernen
Reifen, die man kreuz und quer und stark angespannt um den: Leib der Milch geben-
den deutschen Wirtschafts-Kuh gelegt hat, steht hier nicht zur Debatte.
Viel gewonnen im Sinne einer späteren und baldmöglichst eintretenden Zins-
verbilligung wird schon dadurch, daß in größter Anzahl Geschäfte mit variablem
Zins gemacht werden, denn zinskostenintensive Branchen, z. B. die Baubranche,
vermögen dann mit einer wesentlich niedrigen Durchschnittsbelastung zu kalku-
lieren und so Pläne auf lange Sicht trotz derzeit ungünstigen Zinsstandes bei
ansonsten günstiger Marktlage ihrer Branche in Angriff zu nehmen, Dabei steht
zu hoffen, daß wir zwar nur Schritt für Schritt, aber sicher das Zinsniveau von
der Höhe einer exotischen Nation wieder auf dasjenige eines zentral-europäischern
Großstaates zurückdrängen werden, denn zum Schutz der Währung ist nur
vorübergehend und nur geringe zwischenstaatliche Diskontdifferenz zu unseren
Lasten erforderlich, sobald einmal die Kapitalbildungsmaschinerie des Reparations-
agenten von aller Welt erkannt und das Märchen von dem Kapitalimport nach
Deutschland zu Ende ist. — Des Drucks, den der Staat oder das Reich rein als
Aufsichtsinstanz hier auszuüben vermag, haben wir bereits gedacht, ebenso vor-
stehend des wichtigen Instruments der Steuerbefreiung. Günstig in dieser Richtung