Grundsteuer nach dem gemeinem Wert und die Z u -
wach sst e u e r sind auf betreiben der Bodenreformer an
vielen Stellen eingeführt worden. Die Ausdehnung des
Enteignungrechtes auf die Ufergelände der Schif-
fahrtkanäle, die wir unserem allzufrüh verstorbenem
Professor Adolf Pohlman verdanken, ist ein großer Erfolg
gewesen.*x) Die Beseitigung des verderblichen Kon-
zessionwesens in unseren verlorenen K o lo ni e n wird
immer ein Ruhmesblatt in der Geschichte des Bundes
deutscher Bodenreformer füllen. Sein eintreten für das
Heimstättenrecht hat zum Erlaß eines Reichsheim-
stätten Gesetzes geführt, das als ein großer Fortschritt im
Bodenrecht anerkannt werden muß. Die meisten von
diesen Erfolgen lassen sich, wie schon im Vorwort dieses
Buches gesagt worden ist, in ihren Anfängen bis in die
Zeit zurück verfolgen, in der eine kleine Schar von An-
hängern für die Wahrheiten eingetreten ist, die heute
beinahe ein Gemeingut der führenden Geister unseres
Volkes geworden sind.
U Höhepunkt seiner Wirksamkeit darf mein Nachfol-
ger Adolf Da ma s < k e die Aufnahme des Artikels
155 in die in Weimar beschlossene V erf a \ s un g des
Deutschen Reiches von 1919 ansehen:
Die Verteilung und Nutzung des Bodens wird von
Staatswegen in einer Weise überwacht, die Mißbrauch ver-
hütet und dem Ziele zustrebt, jedem Deutschen eine gesunde
Wohnung und allen deutschen Familien, besonders den kin-
derreichen, ihren Bedürfnissen entsprechende Wohn- und
Wirtschaftheimstätten zu sichern.
Kriegteilnehmer sind bei dem zu schaffenden Heimstät-
tenrechte besonders zu berücksichtigen.
Grundbesitz, dessen Erwerb zur Befriedigung des Woh-
nungbedürfnisses, zur Förderung der Siedlung und Urbar-
i Lu Y tghiman, Adolf. Die vergessene Grundrente. Soziale Streitfragen Heft
308