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Macht des Führers umranbet ist, spielt bennoch seine Person für
seden Einzelnen eine gewichtige Rolle.
Wenn nun die Erfordernisse der einzelnen Menschen es verlangen,
eine Führung zu schaffen, wenn die Entscheidung darüber so wichtig
ist, und wenn die grundsätzlichen Belange so schwierig in Einklang zu
bringen sind, dann ist es notwendig, eine allen genehme Vertrags—
form zu finden, nach welcher der Führer bestimmt wird. Diese Ver—
tragsform muß folgenden Anforderungen gerecht werden:
.Der Einzelmenschmuß mitbestimmen, denn es geht
um sein Schicksal.
2.Die Gesamtheit, die den Staat bildet, muß mit—
wirken, denn auch ihr Schicksal ruht in der Hand der
Summe von Füuͤhrern.
Dem ersten Gesichtspunkt wird Rechnung getragen, indem der
Führer vor seiner Berufung nach bestimmten Gesetzen nachweisen muß,
daß er das Vertrauen der Menschen besitzt, die er führen soll. Dies
geschieht nach unseren bisherigen Begriffen durch die Wahl.
Dem zweiten Gesichtspunkt wird nach unseren bisherigen Begriffen
keine Rechnung getragen. Die jungdeutsche Auffassung vom Volks⸗
staat sieht daher Gesetze und Anordnungen vor, nach denen die Be—
ange von Wähler und Staat, also Einzelmensch und Gesamtheit,
ausgeglichen werden.
Die Gesamtheit der Führer, deren der Staat bedarf, um das
Volk zu führen, nennen wir die Führerschaft. Es genügt nicht, daß
sich der Staat im Einvernehmen mit den Wählern eine Führerschaft
zibt. Die Verhältnisse sind wandelbar. Die einzelnen Führer be—
währen sich oder versagen. Sie wachsen oder fallen dem geistigen
Siechtum anheim. Die Führerschaft muß sich also, nachdem sie ge—
schaffen ist, nach bestimmten Gesetzen fortentwickeln und ergänzen.
Damit sind uns zwei Aufgabengebiete für die Schaffung und Er—
haltung der Führerschaft in ihrer Gesamtheit gegeben:
1.die Erstehung,
2.die Fortentwicklung des Führers und der Führer—
schaft.
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