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Prufung der Fuhrerfähigkeit durch die Gemeinschaft
Jeder seelenlose Zwang, mit dem eine Fuhrerschaft ihre Gefolg—
schaft zur Unterordnung zwingen will, führt nicht zum Gehorsam,
sondern höchstens zur Unterwerfung unter die größere Macht. Wohl
soll der Führer mit einer gewissen Macht ausgestattet sein, um seine
Befolgschaft zum Wohle des Staatsganzen zu füͤhren.
Ein guter Reiter soll es lernen, ein vollblütiges Pferd durch
Hilfen zu lenken. Die Kunst, sich im Sattel zu halten, kann nicht
darin bestehen, dem Pferde Beweglichkeit und Feuer zu nehmen. Das
Feuer des Pferdes ist eine Vorbedingung zur Erlernung hochwer⸗
tiger Reitkunst. Der Reiter, welcher nur gewohnt ist, ein ruhiges
und abgestumpftes Pferd zu reiten, wird es niemals zu dieser hoch⸗
wertigen Reitkunst bringen. Es liegt die Gefahr vor, daß er nicht
in der Lage ist, sich im Sattel zu halten, wenn dieses ruhige Pferd
bei irgendeinem Ereignis scheut.
Diejenige Führerschaft, welche nur in der Lage ist, auf Grund der
Allmacht des Staates ihre Gefolgschaft zur Unterwerfung zu zwin⸗
gen, ist gleich dem Reiter, der nur ein zugerittenes Pferd reiten
kann. Eine lebendige Führerschaft soll es lernen, sich im Sattel zu
halten. Weil die alte Führerschaft nur Untertanen gewohnt war,
mußte sie fallen, als diese Untertanen stürmisch zur staatsbürgerlichen
Entwicklung drängten.
Untertanen zu führen ist sinnbildlich dasselbe, wie
ein zugerittenes Pferd zu reiten. Die Gemeinschaft
aber setzt sich nicht aus Untertanen zusammen, sondern
aus Staatsbürgern.
Die jungdeutsche Auffassung von der Erstehung der Führerschaft
im Volksstaat will den Führer im Wechselspiel seiner eigenen und der
sträfte feiner Gemeinschaft wachsen sehen. Die Macht des Staates
joll ihm das Führeramt nicht dadurch erleichtern, daß sie der Ge—
meinschaft befiehlt, sich ihm unterzuordnen und zu gehorchen. Er
soll durch eigene Tüchtigkeit und Führerkunst, durch die Macht seiner
Persönlichkeit die lebendige Gemeinschaft in den Dienst am Staats⸗
ganzen zwingen. Der Volksstaat will seinen Sturz, wenn seine
Kräfte und Fähigkeiten hierzu nicht ausreichen, damit ein anderer
an seine Stelle tritt.
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L.C