Ebenso kann ihm der übergeordnete Führer das
durch die Bestätigung ausgesprochene Vertrauen ent—
ziehen.
Die absetzende Wirkung dieser Vertrauensentziehung durch den
Staat erfolgt durch das Kapitel der ihm gleichgeordneten Kurführer.
Auch hier entscheidet Dreifünftel-Mehrheit.
Einsetzung
Wenn aus irgendeinem Grunde die Verhandlungen zwischen Volk
und Staat, also Wählern und Bestätiger, nicht zum Ergebnis führen,
so tritt das Recht des übergeordneten Führers auf eine zeitlich be—
grenzte Einsetzung in Kraft.
Nach diesem Recht kann der den Staat vertretende
Kurführer die Wahl auf eine bestimmte Zeit, die in der
Verfassung festgelegt ist, aussetzen.
Nach Ablauf dieser Zeit muß jedoch der so eingesetzte Führer
die Vertrauenserklärung seiner Wähler durch die Wahl nachholen.
Gelingt es ihm nicht, die Vertrauenserklärung der Wähler zu er—
reichen, so ist seine Kur damit gescheitert.
Die Einsetzung ist eine Ausnahme für besondere
VBerhältnisse. Sie muß verfassungsmäßig durch An—
rufung höherer Instanzen genehmigt werden.
Wenn die besonderen Verhältnisse zu einem fortdauernden Kon⸗
flikt führen, so ist die Angelegenheit dem obersten Reichskapitel zur
Entscheidung zu überweisen.
Die Stellung der Kurführerschaft
Der Kurführer ist der politische Führer der organisierten Staats—
bürgerschaft. Er vereinigt in seiner Hand die politische Vertretung
des Volkes und die politische Vertretung des Staates innerhalb seines
Wirkungskreises. Die Anforderungen, welche an den Kurführer ge—
stellt werden, ergeben sich aus dem Wesen seiner Pflichten und seines
Amtes. Sein Beruf ist für das obrigkeitliche Denken eine Neu—
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