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zührte für diese Amter die Bezeichnungen König, Herzog, Markgraf,
Baugraf, Kurfürst u. a. m. Es ist eine nebensächliche Angelegenheit,
ob die Amtsbezeichnungen im Volksstaat aus der Vergangenheit ent—
nommen werden oder ob neue Wortbildungen dafür geschaffen werden
sollen. Es ist aber festzuhalten, daß die Einbürgerung der großen
Idee des Volksstaates in weiten Vollskreisen leichter vonstatten gehen
wird, wenn auch äußerlich die Anknüpfung an die ältere Tradition
des Reiches kundgetan wird.
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