Ihre kulturellen Zusammenfassungen erhalten in
der Auslandskammer ihre Vertretung.
Die Anerkennung der Organisationen des Deutschtums im Aus—
lande erfolgt nach besonderen Vorschriften. Vorbedingung ist das
Bekenntnis der im Ausland wohnenden Deutschen zur deutschen Kultur
und Sprache sowie der Erfüllung der mit den Organisationen ver—
bundenen Pflichten.
Die Auslandskammer hat den Zweck, das Deutschtum im Aus—
lande zu schützen, ihm im Auslande die Stärkung durch das Reich
zu gewähren und es auch außerhalb der Reichsgrenzen zu erhalten.
Die Auslandskammer hat ein Mitbestimmungsrecht über alle
Fragen, welche das Auslandsdeutschtum betreffen.
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