Full text: Das Jungdeutsche Manifest

Der Erwerb dieser Siedlungen erfolgt durch den 
Ankauf von Landlosen. 
Für jedes durch die Kolonisation geschaffene Anwesen wird ein 
seinem Wert entsprechendes Landlos herausgegeben. Jeder Deutsche 
lann sich in ein solches Landlos einkaufen. Er kauft damit den Ruhe— 
sitz für sein Alter durch Abzahlung. Die Abzahlung kann sich bei 
verfrühtem Bezuge seines Anwesens durch Mietezahlung ablösen. 
Der im Ruhestand befindliche Beamte kann durch Kapitalisierung 
eines Teiles seiner Rente solch ein Anwesen erwerben. Er kann 
diesen Teil seiner Rente entbehren, weil sich seine Lebenshaltung in 
der Siedlung verbilligt. Landlose werden auch in einer staatlich 
genehmigten Lotterie ausgespielt. 
Die Finanzierung der Volksdienstpflicht 
Die Bolksdienstpflicht entlastet die gesamte Staats— 
wirtschaft des Reiches in hohem Maße, wenn nicht ganz, 
von der Leistung der Erwerbslosenfürsorge. 
Für die Einrichtung der Volksdienstpflicht wird daher zunächst 
die gesamte Wirtschaft der Staatsfinanzen in der Höhe dieser Er— 
sparnisse herangezogen. Die Aufwendungen für die Erwerbs losen⸗ 
fürsorge werden also für die Errichtung der Volksdienstpflicht ver— 
wendet. Das Reich hat damit den Vorteil, daß diese Aufwendungen 
nicht mehr als verloren gebucht zu werden brauchen, sondern daß 
dafür Werte entstehen, die den Gesamtbesitz der Nation vermehren. 
Die Volksdienstpflicht erfüllt die Forderung nach einer produktiven 
Erwerbslosenfürsorge. 
Der Staat hat ferner noch Lieferungen gegen Verrechnung an 
das Ministerium der Volksdienstpflicht zu leisten. Die Volksdienstpflicht 
hat das Recht, Steinbrüche im Staatsgebiet auszubeuten. Hierdurch 
vird das Vermögen des Staates unmerklich geschwächt. Holzlieferungen 
erfolgen auf dem Verrechnungswege. Die Erträgnisse der Volksdienst— 
oflicht sind steuerfrei. Alle Maßnahmen in ihrer Tätigkeit sind 
lastenfrei. Das Volksdienstministerium erhält das Recht, ein Zahlungs⸗ 
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