mittel herzustellen, welches durch die von der Volksdienstpflicht ge—
schaffenen Werte gedeckt wird. Alle von der Volksdienstpflicht ge—
schaffenen Werte sind grundsätzlich Volkseigentum.
Volksdienstpflicht und freie Wirtschaft
Um zu verhindern, daß die Volksdienstpflicht in Wettbewerb mit
der freien Wirtschaft tritt, hat die Vertretung der Wirtschaft im
Bolksstaat, die Wirtschaftskammer, das Mitbestimmungsrecht für ihren
Einsatz. Die freie Wirtschaft kann diese Mobilmachung der Kräfte
nur als eine Vergrößerung ihrer Erwerbsmöglichkeiten betrachten.
Die Aufnahmefähigkeit des Binnenmarktes wird vergrößert. Die
Wirtschaft erhält neue Absatzmöglichkeiten. Das Vermögen der Nation
vird gehoben.
Die Arbeiterschaft hat den Vorteil der Hebung des Arbeitsmarktes
Wenn die Volksdienstpflicht auf einem Gebiete der Werterzeugung
so viel geschaffen hat, daß die Einengung des Marktes für die freie
Wirtschaft eintritt, so wird sie für neue Aufgaben eingesetzt.
Die freie Wirtschaft muß jede Maßnahme begrüßen, die den
Wohlstand der Nation hebt. Darum muß sie auch die große Maß—
nahme der binnenländischen Kolonisation durch die Volksdienstpflicht
hegrüßen.
Volksdienstpflicht und Dawesinteressenten
Das Deuitsche Reich hat die Souveränität über seine eigene Ver—
waltung und Finanzwirtschaft verloren. Der Reparationsagent hat
die Aufsicht über die Verwaltung der deutschen Finanzen. Es entsteht
daher die Frage, ob die Dawes-Diktatur der Gläubiger Deutschlands
die Einrichtung der Volksdienstpflicht zulassen wird. Das Volksdienst—
ministerium ist gerade aus diesem Grunde von der gesamten Finanz-
wirtschaft des Reiches vollkommen getrennt. Die Verträge für die
Abgeltung der deutschen Kriegslasten sind mit Ausnahme der Fest—
setzung der Summe beendet und abgeschlossen. Wenn das deutsche
Volk aus eigenem freien Entschluß sich durch die Volksdienstpflicht
eine neue Erwerbsquelle für die Mehrung seines Wohlstandes ge—
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