Jeder Mensch muß einmal in seinem Leben gezwun—
gen sein, in engster Gemeinschaft zu dienen. Die gänz—
liche Pflichtlosigkeit gegenüber der gesamten Nation
perdirbt ihn.
Das gemeinsame Schaffen im Rahmen der Volksdienstpflicht
schafft für das Volk traditionelle Werte. Die Volksdienstpflicht ist im
höchsten Maße als Vorschule der Staatsbürgerschaft zu betrachten.
Soziale Fürsorge
Die Überschüsse der Volksdienstpflicht sind der sozialen Fürsorge
jür das Volk zuzuwenden.
Der junge, arbeitskräftige Mensch ist verpflichtet,
für die altersschwachen Eltern zu sorgen. Ebenso ist
das junge, arbeitskräftige Geschlecht verpflichtet, für
das Alter zu sorgen.
Wenn die große gegenwärtige Kolonisationsarbeit der Volksdienst⸗
pflicht zu einem Abschluß gelangt ist, muß sie für die soziale Fürsorge
der Nation eingesetzt werden. Der Bau sozialer Anstalten und die
Erhaltung der sozialen Fürsorge wird ihre größte Pflicht. Der Dienst
der organisierten Jugend am notleidenden Alter ist eine Selbstver—
ständlichkeit der sozialen Gerechtigkeit. Von der Zahl der Bettler ist
die Ehre eines Landes abhängig. Ein Volk, das Wert auf Ehre legt,
muß für seine Volksgenossen sorgen. Der Volksstaat führt für die
Erfüllung dieser Ehrenpflicht die organisierte wehrhafte Jugend ins
Feld. Sie soll sich durch Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten das
Anrecht auf die Ausübung staatlicher Rechte erwerben. Andere
Länder sind reich durch die Fülle ihrer Bodenschätze, durch die Aus—⸗
deutung von Gold-⸗ und Diamantenfeldern. Das deutsche Gold be—
steht in der deutschen Arbeit.
Der Staat hat ein Recht, an diesem Schatz beteiligt zu sein, weil
er das Anrecht auf seine Bodenschätze verloren hat.
Einwahrer Volksstaat ist ohne die Volksdienstpflicht
seiner Jugend undenkbar.
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