weil die Verhetzung zu weit vorgeschritten ist, so sei hier ein Vorschlag
zu einer endgültigen Bereinigung der Flaggenfrage gemacht:
Die Trikolore an sich ist durchaus keine germanische Erscheinung
auf dem Gebiete der Hoheitszeichen. Fast alle germanischen Staaten
führen die Kreuzesfahne. Engländer, Dänen, Norweger, Schweden
ühren die Langkreuzfahnen.
Es sei daher vorgeschlagen, im Hoheitszeichen des
Volksstaates die christliche Weltanschauung, aus der er
geboren ist, zum Ausdruck zu bringen. Die schlichteste
Darstellung dieses Gedankens, das schwarze Langkreuz
auf weißem Felde, in der Form, die bei den anderen
germanischen Staaten üblich ist, würde vielfach an
deutsche Vergangenheit anknüpfen.
Das deutsche Recht
Der Volksstaat ist ein Gemeinschaftsstaat. Die Gemeinschaft ist
jeine Grundlage. Darum müssen auch alle Einrichtungen des Staates
darauf hinzielen, diese Gemeinschaft zu schützen. Die Entwicklung zum
deutschen Volksstaat steht unter dem Zeichen der Entwicklung des
Deutschen vom Untertanen zum Staatsbürger. Darum müssen auch
alle deutschen Staatseinrichtungen der Würde dieses Staatsbürgertums
Rechnung tragen. Um diese Forderung zu erfüllen, muß das deutsche
Rechtswesen den neuen Verhältnissen angepaßt werden.
Es erwächst die Notwendigkeit, die skrupellose Dema—
gogie und den Angriff auf die Ehre unter schwerste
Strafen zu stellen.
Die skrupellose Demagogie verwendet die Lüge als Werkzeug im
politischen Kampf.
Das Rechtswesen des Volksstaates muß die nach⸗
gewiesene Irreführung der öffentlichen Meinung unter
Strafe stellen.
Aus dieser Irreführung können die größten Schädigungen für Volk
und Staat entstehen. Ein Rechtszustand, in dem die Lüge straffrei
ist, ist eines christlichen Staates unwürdig. Es ift notwendig, daß in
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