§ 2. 3. Bedürfnisse. Güter.
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Verhältnisse stehenden Personen durchschnittlich gelangt ist,
vielfach der Sonderbedarf der zugehörigen Einzelnen.
Unter Bedarf pflegt andererseits mich verstanden zu werden:
die Menge an Bedürfnißbesriedigungsmitteln, z. B. an Getreide,
Gvld .'c., welche „zur Befriedigung eines Bedürfnisses erforderlich ist".
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darauf angewiesen, nach thunlichst vollständiger Befriedigung
ihres Bedarfs zu streben, während dieser selbst durch die
Möglichkeit, ihn befriedigen zu können, in Schranken gehalten
lvird.
Die Meisten trachten dabei mindestens darnach, den eigenen
Bedarf annähernd so weit ausdehnen zu können, als es gleich
gestellten Standesgenvssen gelungen ist, nach deren Durchschnitts
bedarf sie ihre Lebensansprüche zu richten geneigt sind.
Guter.
§ 3.
Die so vielartigen Bedürfnisse der Menschen nun lassen
sich nur befriedigen vermittelst vorhandener Befriedignugs-
mittel. Letztere werden Güter genannt, inbem man eben alles
dasjenige als ein Gilt bezeichnet, ivas zur Befriedigung
menschlicher Bedürfnisse dient.
Jedes Mittel, welches sich zur Befriedigung eines solchen
Bedürfnisses eignet, erlangt erst dadurch Gütereigenschaft,
daß es zur Bediirfuißbefriedigung wirklich benutzt wird, und
verliert umgekehrt diese Eigenschaft wieder, wenn es entweder
selbst hierzu unbenutzbar geworden ist, oder fernerhin etwa
deshalb unbenutzt bleibt, weil das damit zu befriedigende
Bedürfniß zil bestehen aufgehört hat.
Nichts vermag also ein Gut zu werden bevor wahrgenommen
lvordcn, daß dasselbe zu etwas „gut", und ein Anlaß zu dessen
thatsächlicher Benutzung eingetreten ist.
Dagegen verliert z. B. ein zusammengebrochenes .Haus rc.
seine bezügliche Gütereigeilschaft wieder; ebenso ein Mittel gegen
den „bösen Blick", sobald ent dergleichen nicht mehr geglaubt wird.