Contents: Die Volkswirthschaftslehre

§ 2. 3. Bedürfnisse. Güter. 
o 
Verhältnisse stehenden Personen durchschnittlich gelangt ist, 
vielfach der Sonderbedarf der zugehörigen Einzelnen. 
Unter Bedarf pflegt andererseits mich verstanden zu werden: 
die Menge an Bedürfnißbesriedigungsmitteln, z. B. an Getreide, 
Gvld .'c., welche „zur Befriedigung eines Bedürfnisses erforderlich ist". 
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darauf angewiesen, nach thunlichst vollständiger Befriedigung 
ihres Bedarfs zu streben, während dieser selbst durch die 
Möglichkeit, ihn befriedigen zu können, in Schranken gehalten 
lvird. 
Die Meisten trachten dabei mindestens darnach, den eigenen 
Bedarf annähernd so weit ausdehnen zu können, als es gleich 
gestellten Standesgenvssen gelungen ist, nach deren Durchschnitts 
bedarf sie ihre Lebensansprüche zu richten geneigt sind. 
Guter. 
§ 3. 
Die so vielartigen Bedürfnisse der Menschen nun lassen 
sich nur befriedigen vermittelst vorhandener Befriedignugs- 
mittel. Letztere werden Güter genannt, inbem man eben alles 
dasjenige als ein Gilt bezeichnet, ivas zur Befriedigung 
menschlicher Bedürfnisse dient. 
Jedes Mittel, welches sich zur Befriedigung eines solchen 
Bedürfnisses eignet, erlangt erst dadurch Gütereigenschaft, 
daß es zur Bediirfuißbefriedigung wirklich benutzt wird, und 
verliert umgekehrt diese Eigenschaft wieder, wenn es entweder 
selbst hierzu unbenutzbar geworden ist, oder fernerhin etwa 
deshalb unbenutzt bleibt, weil das damit zu befriedigende 
Bedürfniß zil bestehen aufgehört hat. 
Nichts vermag also ein Gut zu werden bevor wahrgenommen 
lvordcn, daß dasselbe zu etwas „gut", und ein Anlaß zu dessen 
thatsächlicher Benutzung eingetreten ist. 
Dagegen verliert z. B. ein zusammengebrochenes .Haus rc. 
seine bezügliche Gütereigeilschaft wieder; ebenso ein Mittel gegen 
den „bösen Blick", sobald ent dergleichen nicht mehr geglaubt wird.
	        
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