Full text : Die Volkswirthschaftslehre

§  4.  Güter.

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ļ  1.  Dienstleistungen  ober  sogar,  bei
Leibeigenschaft,  ganze  Personen,  die  alsdi
als  Sache  aufgefaßt  und  behandelt  werden.  Bibliothek  ®
Die  inneren  Gitter  können  also  in  den  Bedürfniß
befriedigung  benutzbareil  persönlichen  LeistmiZaģ^u  denen
Jemand  vermöge  derselben  befähigt  ist,  zu  c
für  Aildere  )verden.  Diese  Leistungen  aber  ,
sächliche,  insofern  sie  zu  sachlichen  Bedürsnißbefriedigungsmitteln
  und  dadurch  mittelbar  zur  Bedürfnißbefriedigung
selbst  durch  deren  Möglichmachung  verhelfen,  oder  bestehen
in  persönlichen  Diensten,  mit  denen  der  Eine  einem
Minderen  Beditrfnisse  unmittelbar  "befriedigt.
Sachlich  ist  dabei  z.  B.  die  persönliche  Leistung  eines  Pflügers,
der  einem  Anderen  zur  Feldbestellung  und  dainit  zu  Brodkorn  w.
vcrhilft.  Persönliche  Dienste  hingegen,  z.  B.  die  Leistungen  eines
Arztes,  Lehrers,  Richters  und  Soldaten,  dienen  Anderen  unmittelbar ­
  persönlich  durch  Verhelfen  zu  persönlichen  Gütern,  z.  B.
Gesundheit,  Kenntnissen,  Sicherheit  re.

in  beweglichen  und  unbeiveglichen

2.  Sachgüter,
Sachen  bestehend.
Zu  den  unbeweglichen  Sachen  gehören  die  Grundstücke,  begrenzte ­
  Theile  des  Erdbodens  nebst  den  darin  wurzelnden  Pflanzen
und  gefesteten  Baulichkeiten;  zu  den  beweglichen  hingegen  alle
anderen  Sachen.
-3.  Verhältnisse  zu  Personen  oder  Sachen,  aus
denen  sich  Beziehungen  ergeben,  die  zur  Bedürfnißbefriedigung
dienlich  sind.
Derartige  Beziehungen  ergeben  sich  -z.  B.  ans  der  erworbenen
oder  örtlich  gesicherten  Kundschaft,  ans  besonderen  ans  Gesetz  oder
Vertrag  beruhenden  Rechten,  aus  der  Staatsangehörigkeit  und
in  den  Vortheilen,  welche  Einrichtungen  und  Anstalten  des  Staats
gewähren.
Zu  äußeren  Gütern  werden  demnach  nicht  etwa  nur
körperliche  (materielle),  d.  h.  sächliche,  sondern  auch  unkörperli
  che  (immaterielle)  Güter,  Dienste  und  Verhältnisse.
            
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