Weimarer Verfassung aufgebaut, deren Sinn Sozialismus sein
iollte. Die Herren der Hochfinanz schicken sich an, die neue Gewalt⸗
herrschaft zu befestigen. Kein ehrlich denkender deutscher Staats—
bürger weiß mehr ein noch aus. Parteifanatiker und Drahtzieher
bestimmen das deutsche Schicksal. Ein Betrug ohnegleichen droht den
auferstandenen Idealismus der Nation zu töten. Ratlosigkeit hat die
»ejahenden Kräfte des Volkes ergriffen. Die Stunde ist gekommen,
in der die Täuschung über diesen Zustand aufhört. Die Nation will
Wahrheit im Gegensatz zu Ausbeutern und Drahtziehern. Die Nation
vill staatsbürgerliche Gerechtigkeit an Stelle von Lüge und Unrecht.
Das deutsche Volk hat selbst in dieser bedauerlichen Revolution einen
majestätischen Beweis seiner Mündigkeit, seiner Ordnungsliebe und
eines Rechtes zur Volksherrschaft erbracht. Die parteipolitischen Be⸗
zriffe von rechts und links, immer wieder erneut durch den Fana⸗
tismus kleiner Geister und die zielbewußte Beutegier von Draht⸗
ziehern und Nutznießern, haben ihren Sinn verloren. Die nationale
Erhebung des erwachten Volkes wurzelt in Freiheit, Brüderlichkeit
und Pflichterfüllung.
Die nationale Volksbewegung der Vergangenheit
zertrümmerte den fürstlichen Absolutismus mit seinem
Begriff des Besitzes von Land und Leuten. Die natio—
nale Bewegung der Gegenwart soll den plutokratischen
Absolutismus im Begriff des Besitzes von Vartei und
Bolksmeinung zerstören.
An die Stelle dieses Systems der modernen parteiistischen Demo—
lratie setzt sie den Begriff vom Volksstaat.
Sein Inhalt ist die mündige Selbstverwaltung im
Zeichen einer organischen Struktur.
Die Gemeinschaft der Staatsbürger soll die Wiege des politischen
Willens sein, nicht mehr der Säckel der geldgewaltigen Herren der
Hochfinanz. Der Wille zu dieser Erhebung geht weit über die Grenzen
des Deutschen Reiches hinaus. Er hat alle Völker ergriffen.
Das Zeichen des Jahrhunderts ist nicht eine Staats⸗
krise des Deutschen Reiches allein, sondern eine Staats—
krise aller Aulturvölker, welche auf Grund ihres Wertes
noch ein Anrecht auf Mundigkeit besitzen.
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