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menschen nach seinem Leben, welches nach den Gesetzen der Gemein—
schaft offen vor ihr liegen muß.
Es ist eine ganz natürliche Folge des Gemeinschafts—
lebens, daß das Gute Gesetz werden muß.
Wenn die Gemeinschaft erst so weit in den Geistern ihrer Ange—
hörigen verankert ist, daß jeder Einzelne danach strebt, ihren Bestand
zu erhalten, muß er auch alles Selbstsüchtige und Materialistische als
gegen die Gemeinschaft gerichtet empfinden.
Die Gemeinschaft als Erzieher zur Brüderlichkeit
Die Vorbedingung einer wahren Volksgemeinschaft
ist die Erziehung des deutschen Menschen zu einer neuen
Bewertung seiner Mitmenschen.
Im Zeichen des Standesmenschentums ist eine wahre Volksgemein—
schaft nicht möglich. Das wahre Heimatgefühl wird dem deutschen
Menschen nur dort zuteil, wo er eine gerechte Gesellschaftsordnung
erkennt. Diese gerechte Gesellschaftsordnung aber empfindet er nur
dort, wo er nach seinem inneren Werte gemessen wird. Die Gemein—
schaft ist der Weg, auf welchem der jungdeutsche Gedanke zu dieser
— DDD
in einer geistigen Brüderlichkeit, welche die Schranken von Geburt,
Rang und Stand überwindet. Der Dienst an der Gemeinschaft ist die
Wiege, in welcher die brüderliche Gleichheit geboren wird. Alle Diener
an der Gemeinschaft sind gezwungen, um deren Bestand willen, den
Einzelnen nach seinem Wert für die Gemeinschaft selbst zu beurteilen.
Der Wille zu dieser Brüderlichkeit überwindet erfahrungsgemäß alle
auseinanderstrebenden Gegensätze. Die brüderliche Gleichachtung im
Gegensatz zur Unterschiedlichkeit des Standesmenschentums ist der An—
ziehungspunkt des bündischen Wesens unserer Zeit im Gegensatz zu
den Vereinigungen der Vergangenheit, welche sich zu dieser brüderlichen
Gleichachtung mangels des Fronterlebnisses nicht hindurchgerungen
haben. Der Gemeinschaftsbegriff legt für die höhere Bewertung des
einzelnen Menschen weder Geburt noch Besitz, sondern seine Leistungen
für die Gemeinschaft zugrunde.
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