Full text: Die sociale Lage der Handlungsgehülfen und ihre Verbesserung durch die kaufmännischen Vereine

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abführen kann. Erwidert man uns, daß dann nach unseren eigenen Aus 
führungen die Kleingeschäfte, die sich ja vielfach nur noch durch die Lehr 
lingszüchterei halten können, zu Grunde gehen müßten, so ist daraus zu 
antworten: die Maßregel kann den Untergang der Zweiggeschäfte höchstens 
beschleunigen, im übrigen ist für denselben schon durch die immer heftigere 
Konkurrenz der großen Magazine gesorgt. Und der frühere Kleinkrämer 
wird im großen Geschäft als Gehülfe immer noch eine sorgenlosere Existenz 
führen, als während seiner in Hangen und Bangen zugebrachten soge 
nannten Selbständigkeit. Überdies haben Geschäfte, die so sehr alls Kosten 
ihrer Hülssarbeiter und der für das Gedeiheii des Handels so notwendigen 
Fortbildung derselben leben, überhaupt wenig Existenzberechtigung mehr. 
Durch Einführung dieses gesetzlichen Schußes für den lernenden kaus- 
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wähltes, kräftigeres lind gebildeteres Commismaterial herangezogen werden, und 
Kraft und Bildung bewirken von selbst die notwendige materielle 
Besserstellung. Dem künftigen .Handlungsgehülfen, der sich durch 
Auftreten und Leistungen sehr wesentlich von dem jetzt vielfach herabgekommenen 
und kraftlosen Commis unterscheiden dürfte, können dann nicht mehr jene 
niedrigen Saläre und überlangen Arbeitszeiten angesonnen werden, anseie 
mau jetzt vielfach stoßt. Auch wird es dann nur noch eine Frage der 
praktischen Erprobung sein, welche Grenzen der Arbeitszeit ausgelernter 
Handlungsgehülfen, namentlich der weiblichen, gezogen werden müssen, 
damit das in der Lehrlingszeit erworbene geistige Kapital nicht durch über 
lange Beschäftigung, die ja bei der Specialisierung der Branchen und der 
durch die Arbeitsteilung in den Großbetrieben herbeigeführten Einseitigkeit 
derselben auch geistig erschlaffend wirkt, nicht wieder verloren gehe. Bei 
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die Aufrichtigkeit derjenigen zeigen können, welche heute dem geplagten 
Commis so viel von Weiterbildung predigen. Auch die Anhänger des Be- 
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sehen. Und ist dann der Geschäftsinhaber der guten Vorbildung semer Ge 
hülfen sicher, dann kann das Gesetz, ohne den Prinzipal zu beschweren, auch die 
Jnuehaltung gewisser nicht allzu kurzer Kündigungsfristen, wie schon bei 
Arbeitern und Dienstboten, vorschreiben, damit die Unsicherheit der Gehülfen 
existenz auch in dieser Richtung gemildert werde. So folgt eine Besserung 
ganz naturgemäß aus der anderen, wenn in Erkenntnis der eigentlichen Ur 
sachen der heutigen Schwierigkeiten an den richtigen Punkten mit richtigen 
Abhülfemittelu eingesetzt wird. Daun erwachsen in den Gehülfen auch die 
richtigen Leute, welche neben den Prinzipalen als Beisitzer zu kauf 
männischen Schiedsgerichten herangezogen werden können. Kauf 
männische Schiedsgerichte sind eine Notwendigkeit, wie die gewerblichen sur 
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Kosten und Zeitversäumnis durch einen Spruch von Standesgenosseu aus 
der Welt zu schaffen.
	        
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