Metadata: Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

S. Wertheimer, Feuerversicherung und andere Sachschadenversicherungszweige. 83 
angenommen werden, daß in einer sehr großen Anzahl von Fällen die 
Entschädigungssumme zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und zur 
Aufrechterhaltung der gleichen Betriebsgröße unbedingt erforderlich ist. 
Hinsichtlich der mittleren Entschädigungen besteht keine Möglichkeit, 
auch nur schätzungsweise anzugeben, inwieweit sie dem Konsum, in 
wieweit sie der Produktion zugeführt werden und welche Wirkung 
der Wegfall der Vergütung auf die finanzielle Lage des Empfängers 
äußern würde. 
Was den zweiten der oben ausgeführten Ausgabeposten, die Steuern 
usw. anlangt, so kommen sie fast ausschließlich den Bundesstaaten und 
Gemeinden zugute. Sie setzen sich zusammen aus den Einkommen- bzw. 
Ertrags- und Vermögenssteuern, die nach den einzelstaatlichen Steuer 
gesetzen von den Aktiengesellschaften, zum Teil auch von Gegenseitigkeits- 
gesellschasten zu entrichten sind, aus den Kommunalsteuern und den so 
genannten Feuerlöschabgaben, d. h. Beiträgen zur Verbesserung der 
Löscheinrichtuugen, die nach Prozenten der Bruttoprämie erhoben werden 
Gegenüber diesen großen Bestandteilen, zu denen noch freiwillige Leistungen 
zur Unterstützung von Feuerwehren und Hebung der Löschverhältnisse 
kommen, treten hier und da vorkommende andere Abgaben in ihrer Be 
deutung völlig zurück. Für eine zahlenmäßige Ausscheidung nach den 
einzelnen Arten fehlen uns alle Anhaltspunkte, da weder die Ver 
öffentlichungen der Gesellschaften noch die des Amtes noch auch die der 
Steuerbehörden geeignetes Material bieten. 
Auch eine örtliche Verteilung, d. h. eine Berechnung des Anteiles 
der einzelnen Bundesstaaten und Gemeinden an den Leistungen der Gesell 
schaften ist zurzeit nicht möglich. 
Einen nicht unerheblichen Teil der Ausgaben bilden die Verwaltungs 
kosten, deren Gesamthöhe wir bereits oben kennen lernten. Wenn wir 
die Verwaltungskosten in ein Verhältnis zu den Prämieneinnahmen und 
Versicherungsleistungen setzen wollen, so müssen wir die oben angegebene 
Tatsache berücksichtigen, daß wir die Gesamtkosten, nicht diejenigen des 
direkten deutschen Geschäfts allein darstellen konnten. Um ein richtiges 
Vild zu bekommen, müssen wir daher auch die Gesamtprämieneinnahme 
und die gesamten Schadenzahlungeü in Rechnung stellen. Dabei müssen 
^ie ausländischen Gesellschaften außer Betracht bleiben, weil deren Gesamt- 
Leschäft für die hier zu erörternden Fragen von geringer Bedeutung ist 
und die Verwaltungskosten für deren deutsches Geschäft nicht veröffentlicht 
sind, auch nicht mit der erforderlichen Genauigkeit ausscheidbar sind. 
Wir geben also zunächst die Gesamtprämieneinnahme, die Gesamtschaden- 
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