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von dem böhmischen Worte Xukux), geteilt. Die Kuxe lauten nicht, wie
die Aktien, auf einen bestimmten Betrag, sondern sind Bescheinigungen
über eine Geschäftsbeteiligung, ideelle Anteile an dem gemeinsamen Ge
werkschaftsbesitz. Sie sind auf den Namen des Besitzers gestellt, der im
Gewerkenbuch eingetragen sein muß; der Erwerber muß spätestens inner
halb zweier Wochen nach erfolgter Lieferung den Antrag auf Umschrift
im Gewerkenbuch stellen und zugleich Abtretungsurkunde (Zession) und
Kux einreichen.
Die Mitglieder der Gewerkschaft, die Gewerken, haben, wie schon
erwähnt, keine bestimmten Beiträge zu leisten, sondern nur je nach Be
darf des Unternehmens. An dem Gewinn und Verlust nehmen sie nach
dem Verhältnis ihrer Kuxe teil. Wer z. B. im Gewerkenbuch einer 100-
teiligen Gewerkschaft als Eigentümer eingetragen ist, erhält Vioo vom Ge
winn, Ausbeute genannt, oder hat eintretendenfalls 1 / 100 des Zuschusses
zu leisten, der durch nicht gedeckte Unkosten, durch Neubauten zur Förde
rung des Betriebes usw. erforderlich ist. Man nennt solche nach Maßgabe
der Beschlüsse der Majorität eingeforderten Zahlungen Zubuße. Diese
Zubußepflicht ist es hauptsächlich, die den Kux von der Aktie unterscheidet
und die auch wesentlich bestimmend für die Organisation des Handels in
diesen Teilhaberpapieren gewesen ist.
Leistet der Gewerke die ausgeschriebene Zubuße nicht, so wird die
Gewerkschaft klagen, und er wird verurteilt werden, die Zubuße zuzüglich
Verzugszinsen zu zahlen. Im Klagewege wird der Kuxschein gepfändet und
in einer Zwangsversteigerung verkauft. Ist der Erlös größer als die
schuldige Zubuße einschließlich Kosten des Rechtsstreits, so wird der
Überschuß an den bisherigen Eigentümer gezahlt. Der Kuxenbesitzer kann
sich von der Zubußepflicht befreien, wenn er seinen Kux der Gewerkschaft
zur Verfügung stellt.
Die Leitung der Geschäfte übt der Repräsentant oder der ans
mehreren Personen bestehende Grubenvorstand aus; beide werden
von den Gewerken gewählt. Organ der Gesellschaft ist der Direktor.
Die Gewerkschaft als Unternehmungsform fand hauptsächlich in Rhein-
land und Westfalen Anwendung. Daher erfolgt auch der Handel in
Kuxen zum größten Teil an der Düsseldorfer Börse (früher auch in Essens-
Die Kurse der Kure verstehen sich in Mark für den Anteil.