fullscreen: Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

Zusammenfassung. 
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4. Der Verfall von Anwartschaften hat seine Haupt 
bedeutung in der geschäftlichen Lebensversicherung und in der Reichs 
invalidenversicherung, weniger wohl in den Pensionsabteilungen der 
Knappschaftskassen. Durch die Gesetzgebung ist nach Möglichkeit Vor 
sorge dagegen getroffen, um eine Umwandlung der privaten Police in 
eine beitragssreie oder die Gewährung des Rückkaufswertes und bei 
der staatlichen Versicherung eine freiwillige Fortsetzung nach Erlöschen 
der Versicherungspflicht zu erleichtern. Dadurch beschränkt sich der Nach 
teil der Versicherten auf die Minderung der Anwartschaft durch Rück 
kauf oder auf Erhöhung der Beiträge durch Wegfall des Arbeitgeber 
anteils. Wenn darüber hinaus noch erhebliche Verluste durch Ver 
fallenlassen von Versicherungsansprüchen oder Nichtgeltendmachen von 
ausrechterhaltenen erlitten werden, so ist das größtenteils mangelnder 
Kenntnis oder Einsicht der Versicherten zuzuschreiben. Eine zahlenmäßige 
Feststellung über den Umfang dieser Schädigungen ist nicht möglich ge 
wesen. In der Schadensversicherung wie in der staatlichen Unfall- und 
Krankenversicherung spielt die gleiche Frage keine große Rolle, da die 
Risikodeckung für kurze Perioden erfolgt, die in der Regel mit der 
Prämienzahlung zusammenfallen. Ein zweckloser Aufwand des Versicherten 
liegt also nur vor, wenn innerhalb der Beitragsperiode der Ver 
sicherungszweck wegfällt; bei Vorauszahlung der Prämie auf längere 
Perioden findet eine Rückvergütung für den nichtverdienten Teil statt. 
5. Die Ausgaben. Auch hier muß und kann, wie bei den Ein 
nahmen, auf eine Zergliederung verzichtet werden. Es genügt, die 
wichtigsten Posten hervorzuheben, die Versicherungsleistungen und die 
Verwaltungskosten (Übersicht 3). Leider lassen sie sich nicht genau ab 
grenzen, da die Zusammenfassung bei den einzelnen Zweigen nach ver 
schiedenen Gesichtspunkten erfolgt ist. So stecken in den Verwaltungs 
kosten mancherlei Ausgaben, die man wohl als Zuwendungen an die 
Versicherten bezeichnen kann (z. B. in der Reichsunfallversicherung), 
während umgekehrt in der geschäftlichen Versicherung ein Teil der Ver 
waltungskosten (Schadensfestsetzung) unter den Versicherungsleistungen er 
scheint. Aber hier kommt es ja auch weniger auf eine genaue Dar 
stellung als auf ein ungefähres Bild an. Leider war es auch nicht 
möglich, die Bezüge der weit mehr als hunderttausend Angestellten der 
Versicherung darzustellen, da nur für einzelne Zweige Zahlen darüber zu 
erhalten waren. 
6. Überschüsse. Nicht zu trennen von den Verwaltungskosten 
sind bei verschiedenen Versicherungszweigen die Steuern. Diese hängen
	        
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