\chtes Kapitel.
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laß !/, Stunde oder ?/, Stunden täglich den Arbeitern weggeschnappt
‚naiched) werden durch Eingriffe in die ihnen geseizlich gesicherten
“Msten für Mahlzeit und Erholung.“
_. Dieselbe Erscheinung wiederholt sich auf kleinerer Stufenleiter
Während der furchtbaren Baumwollkrise von 1861 bis 1865.
. „Es wird zuweilen vorgeschützt, wenn wir Arbeiter während der
peisestunden oder sonst zu ungesetzlicher Zeit am Werk ertappen,
daß sie die Fabrik durchaus nicht verlassen wollen, und daß es
les Zwanges bedarf, um sie zu veranlassen, ihre Arbeit (Reinigen
ler Maschinen usw.) zu unterbrechen, namentlich Samstag nach-
Niltags, Aber wenn die „Hände“ nach Stillsetzung der Maschinerie
& der Fabrik bleiben, geschieht es nur, weil ihnen zwischen 6 Uhr
Morgens und 6 Uhr abends, in den gesetzlich bestimmten Arbeits-
tunden, keine Frist zur Verrichtung solcher Geschäfte gestattet
Vorden ist.“
„Der durch Ueberarbeit über die gesetzliche Zeit zu machende
Üxtraprofit scheint für viele Fabrikanten eine zu große Versuchung,
58 Ebenda, S. 25.
54 „Reports etc. for the half year ending 30th April 1861.“ Siehe
Appendix Nr. 2: „Reports ete. 31st October 1862“, p. 7, 52, 53. Die Ueber-
hreitungen werden wieder zahlreicher mit dem letzten Halbjahr 1863.
Vgl. „Reports etc. ending 31st October 1863“, p. 7.
55 „Reports ete. 31st October 1860“, p. 23. Mit welchem Fanatismus,
ch gerichtlichen Aussagen der Fabrikanten, ihre Fabrikhände sich jeder
üterbrechung der Fabrikarbeit widersetzen, zeige folgendes Kuriosum:
Anfang Juni 1886 gingen den Magistrates [Polizeirichtern] von Dewsbury
(Yorkshire) Anzeigen zu, wonach die Eigner von acht großen Fabriken in der
he von Batley den Fabrikakt verletzt hätten. Ein Teil dieser Herren war
pSeklagt, fünf Knaben zwischen 12 und 15 Jahren von 6 Uhr morgens des
a citags bis 4 Uhr nachmittags des folgenden Samstags abgearbeitet zu
\aben, ohne irgendeine Erholung zu gestatten, außer für Mahlzeiten und
nn Stunde Schlaf um Mitternacht. Und diese Kinder hatten die rastlose
Teißigstündige Arbeit zu verrichten in dem „shoddy-hole“, wie die Höhle
deißt, worin Wollenlumpen aufgerissen werden und wo ein Luftmeer von
Jaub, Abfällen usw. selbst den erwachsenen Arbeiter zwingt, den Mund
a ändig mit Schnupftüchern zu verbinden, zum Schutz seiner Lunge! Die
3erren Angeklagten versicherten an Eidesstatt — als Quäker waren sie zu
krupulös religiöse Männer, einen Eid zu leisten —, sie hätten in ihrer
sen Barmherzigkeit den elenden Kindern vier Stunden Schlaf erlaubt,
Diet die Starrköpfe von Kindern wollten durchaus nicht zu Bett gehen!
ie Herren Quäker wurden zu 20 Pfd. Sterl. Geldbuße verurteilt. Dryden
Ahnte diese Quäker:
„Fox full fraught in seeming sanctity,
That feared an oath, but like the devil would lie,
That look’d like Lent, and had the holy leer,
And durst not sin! before he said his prayer!“
[Ein Fuchs, bepackt mit Scheinheiligkeit,
Der einen Eid zu leisten heilige Scheu trägt, aber lügt wie der Teufel,
Der dreinschaut wie ein frommer Büßer, doch seitwärts scheele Blicke wirft,
Und nicht zu sündigen wagt — bevor er sein Gebet gesprochen!]