Full text : Der Produktionsprozeß des Kapitals (1.1928)

Achtes Kapitel.

213

5. Der Kampf um den Normalarbeitstag.
Zwangsgesetze zur Verlängerung des Arbeitstages von der
Mitte des 14. bis zu Ende des 17. Jahrhunderts.
„Was ist ein Arbeitstag?“ Wie groß ist die Zeit, während
deren das Kapital die Arbeitskraft, deren Tageswert es zahlt, konumieren
 darf? Wie weit kann der Arbeitstag verlängert werden
über die zur Reproduktion der Arbeitskraft selbst notwendige
Arbeitszeit? Auf diese Fragen, man hat es gesehen, antwortet das
Kapital: der Arbeitstag zählt täglich volle 24 Stunden nach Abzug
der wenigen Ruhestunden, ohne welche die Arbeitskraft ihren erleuerten
 Dienst absolut versagt. Es versteht sich zunächst von
selbst, daß der Arbeiter seinen ganzen Lebenstag durch nichts ist
Außer Arbeitskraft, daß daher alle seine disponible Zeit von Natur
Ind Rechts wegen Arbeitszeit ist, also der Selbstverwertung des
Kapitals angehört. Zeit zu menschlicher Bildung, zu geistiger Ent-Wicklung,
 zur Erfüllung sozialer Funktionen, zu geselligem Verkehr,
sum freien Spiel der physischen und geistigen Kräfte, selbst die
Feierzeit des Sonntags — und wäre es im Lande der Sabbatleiligen
 194 — reiner Firlefanz! Aber in seinem maßlos blinden
Trieb, seinem Werwolfsheißhunger nach Mehrarbeit, überrennt das

wo Knaben von 12 Jahren bis 2 Uhr nachts schanzen und dann in der
Hütte schlafen bis 5 Uhr morgens (8 Stunden!), um das Tagwerk von
uem zu beginnen! „Die Masse Arbeit,“ sagen die Redakteure des allge-Neinen
 Berichts, Tremenheere und Tufnell, „die Knaben, Mädchen und
Weiber im Lauf ihres täglichen oder nächtlichen Arbeitsbannes („spell of
abour“) verrichten, ist fabelhaft.‘“ (Ebenda, S. XLIII und XLIV.) Unterles
 Wwankt vielleicht eines Abends spät das „entsagungsvolle‘“ Glaskapital,
"örtweinduselig, aus dem Klub nach Haus, idiotisch vor sich hersummend:
ABritons never, never, shall be slaves!“ [„Niemals, niemals werden Briten
Klaven sein 1“]
. 14 In England zum Beispiel wird immer noch hier und da auf dem
“ande ein Arbeiter zu Gefängnisstrafe verurteilt wegen Entheiligung des
Sabbats durch Arbeit auf dem Gärtehen vor seinem Hause. Derselbe Ardeiter
 wird wegen Kontraktbruches bestraft, bleibt er des Sonntags, sei es
Selbst aus religiösen Mucken, vom Metall-, Papier- oder Glaswerk weg. Das
hodoxe Parlament hat kein Ohr für Sabbatentheiligung, wenn sie im
»Verwertungsprozeß“ des Kapitals vorgeht. In einer Denkschrift (August
1863), worin die Londoner Tagelöhner in Fisch- und Geflügelläden Abhaffung
 der Sonntagsarbeit verlangen, heißt es, ihre Arbeit dauere während
der ersten 6 Wochentage durchschnittlich 15 Stunden täglich und am Sonntag
> bis 10 Stunden. Man entnimmt zugleich aus dieser Denkschrift, daß
Mamentlich die kitzlige Gourmandise der aristokratischen Mucker von
“Xeter Hall [Versammlungslokal von Muckern in London — K.] diese
Sonntagsarbeit“ ermutigt. Diese „Heiligen“, so eifrig „in cute curanda“
«In der Sorge für ihr körperliches Behagen], bewähren ihr Christentum
lurch die Ergebung, womit sie die Ueberarbeit, die Entbehrungen und den
Aunger dritter Personen ertragen. Obsequium ventris istis (den Arbeitern)
jericiosius est [die Schlemmerei ist für sie (die Arbeiter) viel verderber].

            
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