Full text: Der Produktionsprozeß des Kapitals (1.1928)

Achtes Kapitel. 
holt in dem Statut von 1496 (unter Henry VII). Der Arbeitstag für 
alle Handwerker (artificers) und Ackerbauarbeiter vom März bis 
September sollte damals, was jedoch nie durchgesetzt wurde, dauern 
7on 5 Uhr morgens bis zwischen 7 und 8 Uhr abends, aber die 
Stunden für Mahlzeiten betragen 1 Stunde für Frühstück, 1*/, Stun- 
len für Mittagessen und *!/, Stunde für Vieruhrbrot, also gerade 
loppelt soviel als nach dem jetzt gültigen Fabrikakt.*® Im Winter 
3llte gearbeitet werden von 5 Uhr morgens bis zum Dunkeln, mit 
lenselben Unterbrechungen. Ein Statut der Elisabeth von 1562 für 
ile Arbeiter, „gedungen für Lohn pro Tag oder Woche“, äßt die 
Länge des Arbeitstages unberührt, sucht aber die Zwischenräume zu 
“Schränken auf 2*/, Stunden für den Sommer und 2 für den Winter. 
Das Mittagessen soll nur 1 Stunde dauern und „der Nachmittags- 
Schlaf von !/, Stunde“ nur zwischen Mitte Mai und Mitte August 
Yaubt sein. Für jede Stunde Abwesenheit soll 1 Penny (etwa 
> Pfennige) vom Lohn abgehen. In der Praxis jedoch war das Ver- 
ltnis den Arbeitern viel günstiger als im Statutenbuch. Der Vater 
ler Politischen Oekonomie und gewissermaßen der Erfinder ‚der 
atistik, William Petty, sagt in einer Schrift, die er im letzten Drittel 
les 17. Jahrhunderts veröffentlichte: „Arbeiter (labouring men, 
n Sentlich damals Ackerbauarbeiter) arbeiten 10 Stunden täglich 
Ad Nehmen wöchentlich 20 Mahlzeiten ein, nämlich an Arbeitstagen 
„Sich 8 und an Sonntagen 2; woraus man klärlich sieht, daß, 
Tan Sie an Freitag-Abenden fasten und in 1'/, Stunden zu Mittag 
Peisen Wollten, während sie jetzt zu dieser Mahlzeit 2 Stunden 
Tauchen, von 11 bis 1 Uhr morgens, wenn sie also */„„, mehr 
\beiteten und !/,, weniger verzehrten, das Zehntel der oben ‚er- 
gannten Steuer aufbringbar wäre.“19 Hatte Dr. Andrew Ure nicht 
ies it die Zwölfstundenbill von 1833 als Rückgang in die Zeiten 
2 T Finsternis zu verschreien? Allerdings gelten die in den Statuten 
Te Von Petiy erwähnten Bestimmungen auch für „Aapprentices 
x ürlinge). Wie es aber noch Ende des 17. Jahrhunderts mit der 
Juderarbeit stand, ersieht man aus folgender Klage: „Unsere 
nd, hier in England, treibt gar nichts bis zu der Zeit, wo sie 
m. 
08, Wi t mit Recht in bezug auf dies Statut: „Aus dem Statut 
en 1406 Sch era die Ausgabe für Nahrung auf ein Drittel des Ein- 
ku t ns eines Handwerkers und die Hälfte des Einkommens eines Fe 
Jnapı cbeiters veranschlagt wurde, und dies zeigt einen höheren nad von 
der ängigkeit unter den Arbeitern an, als jetzt vorherrscht, Ne HD rung 
Are Tbeiter in Agrikultur und Manufaktur ein viel höheres erhältnis zu 
ie % Löhnen bildet.“ (J. Wade: „History of the Middle and Working Classes, 
Dit Sd. London 1885“, p. 24, 25, 577.) Die Meinung, als sei diese 
md nz etwa der Differenz im Preisverhältnis zwischen Nahrungsmitteln 
Räch idungsstücken, jetzt und damals, geschuldet, widerlegt der ber 
‘St eg ste Blick auf: „Chronicon Pretiosum eic. By Bishop Fleetwood. 
ie ‚Ondon 1707. nd ed. London 1745. rent. 1672 
8, PC Delly: „Political Anatomy of Ireland, Verbum Sapienti, . 
> BP. 10, 
221
	        
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