Achtes Kapitel.
holt in dem Statut von 1496 (unter Henry VII). Der Arbeitstag für
alle Handwerker (artificers) und Ackerbauarbeiter vom März bis
September sollte damals, was jedoch nie durchgesetzt wurde, dauern
7on 5 Uhr morgens bis zwischen 7 und 8 Uhr abends, aber die
Stunden für Mahlzeiten betragen 1 Stunde für Frühstück, 1*/, Stun-
len für Mittagessen und *!/, Stunde für Vieruhrbrot, also gerade
loppelt soviel als nach dem jetzt gültigen Fabrikakt.*® Im Winter
3llte gearbeitet werden von 5 Uhr morgens bis zum Dunkeln, mit
lenselben Unterbrechungen. Ein Statut der Elisabeth von 1562 für
ile Arbeiter, „gedungen für Lohn pro Tag oder Woche“, äßt die
Länge des Arbeitstages unberührt, sucht aber die Zwischenräume zu
“Schränken auf 2*/, Stunden für den Sommer und 2 für den Winter.
Das Mittagessen soll nur 1 Stunde dauern und „der Nachmittags-
Schlaf von !/, Stunde“ nur zwischen Mitte Mai und Mitte August
Yaubt sein. Für jede Stunde Abwesenheit soll 1 Penny (etwa
> Pfennige) vom Lohn abgehen. In der Praxis jedoch war das Ver-
ltnis den Arbeitern viel günstiger als im Statutenbuch. Der Vater
ler Politischen Oekonomie und gewissermaßen der Erfinder ‚der
atistik, William Petty, sagt in einer Schrift, die er im letzten Drittel
les 17. Jahrhunderts veröffentlichte: „Arbeiter (labouring men,
n Sentlich damals Ackerbauarbeiter) arbeiten 10 Stunden täglich
Ad Nehmen wöchentlich 20 Mahlzeiten ein, nämlich an Arbeitstagen
„Sich 8 und an Sonntagen 2; woraus man klärlich sieht, daß,
Tan Sie an Freitag-Abenden fasten und in 1'/, Stunden zu Mittag
Peisen Wollten, während sie jetzt zu dieser Mahlzeit 2 Stunden
Tauchen, von 11 bis 1 Uhr morgens, wenn sie also */„„, mehr
\beiteten und !/,, weniger verzehrten, das Zehntel der oben ‚er-
gannten Steuer aufbringbar wäre.“19 Hatte Dr. Andrew Ure nicht
ies it die Zwölfstundenbill von 1833 als Rückgang in die Zeiten
2 T Finsternis zu verschreien? Allerdings gelten die in den Statuten
Te Von Petiy erwähnten Bestimmungen auch für „Aapprentices
x ürlinge). Wie es aber noch Ende des 17. Jahrhunderts mit der
Juderarbeit stand, ersieht man aus folgender Klage: „Unsere
nd, hier in England, treibt gar nichts bis zu der Zeit, wo sie
m.
08, Wi t mit Recht in bezug auf dies Statut: „Aus dem Statut
en 1406 Sch era die Ausgabe für Nahrung auf ein Drittel des Ein-
ku t ns eines Handwerkers und die Hälfte des Einkommens eines Fe
Jnapı cbeiters veranschlagt wurde, und dies zeigt einen höheren nad von
der ängigkeit unter den Arbeitern an, als jetzt vorherrscht, Ne HD rung
Are Tbeiter in Agrikultur und Manufaktur ein viel höheres erhältnis zu
ie % Löhnen bildet.“ (J. Wade: „History of the Middle and Working Classes,
Dit Sd. London 1885“, p. 24, 25, 577.) Die Meinung, als sei diese
md nz etwa der Differenz im Preisverhältnis zwischen Nahrungsmitteln
Räch idungsstücken, jetzt und damals, geschuldet, widerlegt der ber
‘St eg ste Blick auf: „Chronicon Pretiosum eic. By Bishop Fleetwood.
ie ‚Ondon 1707. nd ed. London 1745. rent. 1672
8, PC Delly: „Political Anatomy of Ireland, Verbum Sapienti, .
> BP. 10,
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