Object: Einführung in die Volkswirtschaftslehre

Besitz als Einkommensquelle. 
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zum Leben und begehrt nichts mehr, wie etwa bei einem primi 
tiven Ackerbauvolke, da wird sich ein Besitzeinkommen dieser Art 
nicht entwickeln können. 
Innerhalb -er Ackerbauvölker selbst vollziehen sich solche s o - 
ziale Schichtungen freilich zeitig; schon irrt deutschen 
Mittelalter steht neben dem großen wie dem kleinen Landbesitzer 
der Landlose. Doch führen der verhältnismäßig niedrige Stand der 
materiellen Gesamtkultur wie die politischen Verhältnisse im 
wesentlichen nicht zur Bildung von Großbetrieben; vielmehr tut 
der Landbesitzer sein Land an selbständig wirt 
schaftende Bauern aus, die ihm Abgaben in Naturalien 
zahlen. Damit ist ein reines Besitzeinkommen geschaffen, das durch 
die politische und int späten Mittelalter bis zur Neuzeit auch recht 
liche ribhängigkeit der Bauern allerdings eine besondere Färbung 
erhält. In der Gegenwart, wo der Landbauer völlig frei ist, zeigt 
die Pachtung das klarste Beispiel einer völligen Trennung 
zwischen Kapital, d. h. Bodenbesitzer und Produzenten; der Ver 
pächter bezieht sein Einkommen ohne jede Arbeit, aus die bloße 
Tatsache des Besitzes hin. 
In unserer Zeit ist jeder Besitz, sei cs Grund und Boden, Ma- 
schitten oder Inventar oder Forderungsrechte, in Geldsummen, 
ausdrückbar; die Leihgebühr für alle diese^ Kapitalformen können 
wir verschieden benennen. Beim Grundbesitz sprechen wir votr 
Pacht, bei städtischem Grundbesitz von Miete, bei Geldkapital von 
Zins. In allen diesen Fällen aber handelt es sich um arbeits 
loses Einkommen aus der bloßen Tatsache des Besitzes von Kapi 
tal im weiteren Sinne (d. h. Vermögenswerten). Der Ausdruck 
Renten- oder Zinseinkommen umfaßt diese sämt 
lichen Ginkommensarten. 
Das Phänomen des arbeitslosen Kapitaleinkommens, des Zin 
ses, hat die Wissenschaft zu allen Zeiten lebhaft beschäftigt. Unter 
den zahllosen Zinsthorien führen wir nur wenige an. wir 
wissen, daß die phvsiokraten einen wirklichen Ertrag nur dem 
landwirtschaftlich benutzten Boden zuschrieben. 21 uf dieser Vor 
stellung baut sich die sogenannte Fruktifikationstheorie Turgots 
auf. Er setzte auseinander, daß, da jeder Grundstücke erwerben 
könnte, eine Kapitalausleihung für andere Zwecke ohne ent 
sprechende Verzinsung Verlust bedeuten würde und deshalb der 
Kapitalentleiher diesen Verlust durch die Zinszahlung ersetzen 
müsse. Derselbe Gedanke ist in der modernen Bodenreform-
	        
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