Besitz als Einkommensquelle.
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zum Leben und begehrt nichts mehr, wie etwa bei einem primi
tiven Ackerbauvolke, da wird sich ein Besitzeinkommen dieser Art
nicht entwickeln können.
Innerhalb -er Ackerbauvölker selbst vollziehen sich solche s o -
ziale Schichtungen freilich zeitig; schon irrt deutschen
Mittelalter steht neben dem großen wie dem kleinen Landbesitzer
der Landlose. Doch führen der verhältnismäßig niedrige Stand der
materiellen Gesamtkultur wie die politischen Verhältnisse im
wesentlichen nicht zur Bildung von Großbetrieben; vielmehr tut
der Landbesitzer sein Land an selbständig wirt
schaftende Bauern aus, die ihm Abgaben in Naturalien
zahlen. Damit ist ein reines Besitzeinkommen geschaffen, das durch
die politische und int späten Mittelalter bis zur Neuzeit auch recht
liche ribhängigkeit der Bauern allerdings eine besondere Färbung
erhält. In der Gegenwart, wo der Landbauer völlig frei ist, zeigt
die Pachtung das klarste Beispiel einer völligen Trennung
zwischen Kapital, d. h. Bodenbesitzer und Produzenten; der Ver
pächter bezieht sein Einkommen ohne jede Arbeit, aus die bloße
Tatsache des Besitzes hin.
In unserer Zeit ist jeder Besitz, sei cs Grund und Boden, Ma-
schitten oder Inventar oder Forderungsrechte, in Geldsummen,
ausdrückbar; die Leihgebühr für alle diese^ Kapitalformen können
wir verschieden benennen. Beim Grundbesitz sprechen wir votr
Pacht, bei städtischem Grundbesitz von Miete, bei Geldkapital von
Zins. In allen diesen Fällen aber handelt es sich um arbeits
loses Einkommen aus der bloßen Tatsache des Besitzes von Kapi
tal im weiteren Sinne (d. h. Vermögenswerten). Der Ausdruck
Renten- oder Zinseinkommen umfaßt diese sämt
lichen Ginkommensarten.
Das Phänomen des arbeitslosen Kapitaleinkommens, des Zin
ses, hat die Wissenschaft zu allen Zeiten lebhaft beschäftigt. Unter
den zahllosen Zinsthorien führen wir nur wenige an. wir
wissen, daß die phvsiokraten einen wirklichen Ertrag nur dem
landwirtschaftlich benutzten Boden zuschrieben. 21 uf dieser Vor
stellung baut sich die sogenannte Fruktifikationstheorie Turgots
auf. Er setzte auseinander, daß, da jeder Grundstücke erwerben
könnte, eine Kapitalausleihung für andere Zwecke ohne ent
sprechende Verzinsung Verlust bedeuten würde und deshalb der
Kapitalentleiher diesen Verlust durch die Zinszahlung ersetzen
müsse. Derselbe Gedanke ist in der modernen Bodenreform-